MwSt. 16% oder 19%? Und innerhalb einer Rechnung?

4 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Die Umsatzsteuer "entsteht" im Moment der Leistungserbringung. Wenn die eine Leistung also im Dezember erbracht wurde, ist es korrekt, dass dafür die 16% berechnet wurden. Und für die Januar sind dann eben wieder die 19% fällig.

Und natürlich geht das auch gesammelt auf einer Rechnung. Hast du auf so ziemlich jedem Kassenzettel vom Supermarkt ja auch - die Produkte mit ermäßigtem und die mit regulärem Mehrwertsteuersatz stehen da ja auch alle zusammen drauf :).

Mehrere Steuersätze in einer Rechnung sind kein Problem und gibt es oft. Was etwas "doof" ist, ist wenn man Leistungen aus 2 Jahren in einer Rechnung zusammenfasst. Die Erlöse müssten ja in 2 verschiedene Geschäftsjahre gebucht werden. Daher ist es einfacher 2 getrennte Rechnungen zu erstellen.

Aber generell ist es so OK

Die Steuer muss berechnet werden jeweils zum Tag der Lieferung oder Leistung.

Bei Lieferungen zum Zeitpunkt wenn die Waren an den Transportunternehmer übergeben wurde.

Bei Projekten am Tag der Übergabe, Abnahme, vollständigen Installation.

Wegen der vorübergehenden Absenkung des Steuersatz bis zum 31.12.2020 ist das möglich.