Mutti verlangt Autorate zurück weil Sie das Auto gefahren ist.?
Hallo liebes Forum,
ich habe momentan folgendes Problem.
Ich habe mir vor 3 Jahren nach dem Führerschein ein Auto finanziert. Leider bin ich danach sehr wenig gefahren und meine Mutti ist das Auto dann gefahren und wollte mir -freiwillig- die monatliche Rate bezahlen und hat auch die Versicherung auf sich umgemeldet und gezahlt. Es war keine Schenkung o.ä. und es hieß, wenn ich fahren möchte, soll ich Bescheid sagen. Das habe ich kürzlich gemacht und Sie möchte es scheinbar nicht, meint ich hätte Ihr das Auto geschenkt und Sie zahle ja die Raten. Ich habe kürzlich eine Umschuldung gemacht und ihr auch hier nochmal gesagt, Sie müsse die Raten nicht mehr an mich zahlen, ich mache das, weil es ja in der Umschuldungsrate monatlich mit drin ist. Ich wäre so unverschämt das jetzt von Ihr zu verlangen. (Das Auto mal zu benutzen) Habe das - Die monatliche Zahlung aber wie gesagt - nie von Ihr verlangt. Nun überlege ich tatsächlich aus verschieden Gründen das Auto zurückzugeben bzw. zu verkaufen. Sie verlangt die Raten nun von mir zurück, sollte ich das Auto in welcher Form bzw. mit welchem Ziel auch immer zurückhaben wollen. Habe ich hier rechtlich etwas zu befürchten? Sie setzt mich mit sämtlichen Mitteln unter Druck Ich kann ihr das definitiv nicht auf einmal zurückzahlen, sollte ich dazu verpflichtet sein. Es ist schliesslich Familie, wer rechnet damit, dass es so endet. :(
8 Antworten
Deswegen macht man mit Geld und Zeug nicht in der Familie rum das macht nur stress.
Kurz gesagt es ist relativ einfach. Das Auto läuft nehme ich an auf deinen Namen? Damit kannst du mit dem Auto tun und lassen was du willst (innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen natürlich)
Was die Zahlungen deiner Mutter angeht, es gibt nehme ich an hier nichts schriftliches wo klar definiter ist für was das Geld war und was das bedeutet, heißt am Ende steht Wort gegen Wort egal ob es nun einen schenkung war, eine gebühr fürs leihen oder was auch immer.
Offensichtlich gibt es keine belege dafür das du das Auto deiner Mutter übereignet hast also auch hier relativ einfach.
Das Problem ist nun die Familliengeschichte. Recht zu haben ist eine Sache aber sich gegen die eigenen Eltern durchsetzen und eventuel einen Rechtsstreit zu führen ist etwas ganz anderes.
Also falls das nicht klar war aus dem Text: Kurz gesagt hab ich gesagt deine Mutter kann sich zum teufel scheren, es ist dein Auto und das Geld das du bekommen hast eine Schenkung oder bezahlung für die Nutzungsüberlassung. Und auf beides hat sie ebenfalls kein Anspruch.
so lange du im Kaufvertrag des Autos stehst, deine Mutter keinen solchen Vertrag mit ihrem Namen vorweisen kann, und der Wagen zusätzlich auch auf deinen Namen angemeldet ist, kann sie ihre Eigentumsansprüche vergessen!
und bei eurer Übereinkunft, sie zahlt die Raten und verwendet dafür den Wagen: die ist mündlich, da kann sie auhc nix vorweisen, dass dadurch ein (teilweiser) Eigentumsübertrag erfolgte/beabsichtigt war.
Wenn die Finanzierung und Kaufvertrag auf dich läuft, dann hast Du doch alles Nötige zusammen um Eigentumrechte am Fahrzeug zu belegen.
Wenn deine Mutter Eigentum an dem Fahrzeug geltend machen möchte, benötigt sie schon einen Schenkungsnachweis oder sonstige Eigentumsübertragung von dir auf sie.
Nein, du hast rechtlich nichts zu befürchten.