Mutter attackiert mich mit Messer, was tun?
Hallo,
das ist alles wochen oder auch Monate her aber ist öfters pasiert.Ichbin 19 Jahre alt aber meine Mutter tat dies auch als ich Minderjährig war.
Ich verstehe mich mit meiner Mutter nicht gut und immer wenn unser streit ausartet zückt sie ein Messer und geht auf mich los. Das ist schon oft passiert seitdem schubse ich sie wenn sie mir im streit zu nahe kommt ich habe es immer geschafft mich irgendwo einzusperren. Ich habe auch 2 ältere geschwister.
Sagen wir mal ich würde zur Polizei gehen mein Einziger beweis wären die Türen, worin sich Messerstiche befinden als sie versucht hat durch die verschlossenen Türen zu kommen.
Außerdem wären meine Geschwister auch sauer, sie waren nie dabei aber glauben das natürlich, weil sie wissen wie unsere Mutter ist aber sie würden wahrscheinlich gegen mich aussagen.
was soll ich tun?
Liegt es daran dass du ihr mit 19 noch auf der Tasche liegst?
Du musst verstehen bei uns zieht man eigentlich erst aus wenn man verheriratet ist,sie meinte das auch,also mit Geld hat das nichts zu tun Außerdem bezahlen meine schwestern so gut
Dann gehörst du wohl zu denen die das zu machen haben was Zuhause gesagt wird!
Da dir das anscheinend gefällt verstehe ich nicht, wie du deine Mutter wütend machen kannst!
Zu wenig zeichen um das richtig zu erklaren mir gefallt das nicht und ich tue nicht alles was mir gesagt wird hatte auch vor auszuziehen bin aber nicht in der lage, weil ich kp hab
4 Antworten
Warum hast du in diesen Situationen nie die Polizei angerufen
Du solltest ausziehen.
aufjedenfall solltest du zur polizei gehen weil deine mutter krank ist sie sollte aufjedenfall in ärztlicher behandlung kommen und ja die türen würden schon ausreichen als beweis und wenn du es auch so schilderst wie es war
Nimm Kontakt zum Jugendamt auf! Aber sofort ! 😳
Sowas geht gar nicht. Egal ob du Beweise hast oder nicht. Erkläre Ihnen die Situation und die kennen sich schon aus was zu tun ist. Deine Mutter ist nicht die einzige die das leugnen würde was ihr Kind denen sagt.
Na und? Das Jugendamt kann man trotzdem verständigen.
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben junge Volljährige vom 18. bis zum 21. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf geeignete und notwendige Hilfe vom Jugendamt entsprechend der Regelungen für Kinder und Jugendliche. Er besteht, wenn und solange ihre Persönlichkeit noch nicht so weit entwickelt ist, dass sie ihr Leben selbstbestimmt, eigenverantwortlich und selbstständig führen können.
Deshalb hab ich dir den Link fürs Frauenhaus geschikt .
Dort bekommst du Rat und Hilfe ,nofalls unterkunft .
Das Jugendamt ist bis zum 21. Lebensjahr noch für einen zuständig
Aber ich bin doch ü18