Musterung bei der bundeswehr?

2 Antworten

Der Arzt ist an seine Schweigepflicht gebunden und darf keine Auskünfte geben, sofern Du ihn nicht schriftlich von seiner Schweigepflicht entbunden hast oder bestimmte Informationen für die Behandlung durch einen anderen Arzt wichtig sind.

Einzige Ausnahme: in einem Gerichtsverfahren kann ein Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden werden, wenn es um die Aufklärung einer schweren Straftat geht.

Es wird bezüglich etwaiger Erkrankungen ein Fragebogen ausgefüllt, am besten wahrheitsgemäß. Dabei sollte man nichts verschweigen, alles an Unterlagen was relevant ist, die Gesundheit betreffend, sollte bei der Musterung vorgelegt werden.

Wurden über irgendwelche Vorerkrankungen keine Angaben gemacht, könnte sich dies später evtl. negativ auf das Dienstverhältnis auswirken.

Sollte es Unklarheiten medizinischer Art geben, dann könnte man dir ggf. nahelegen, bei einem Facharzt vorstellig zu werden.