Muss Unternehmen meine Bewerbungsunterlagen sofort wieder löschen falls ich ablehne?

4 Antworten

Im Rahmen eines Bewerbungsprozesses darf das Unternehmen die Unterlagen für maximal sechs Monate aufbewahren. In dem von dir geschilderten Fall darf auf jeden Fall deine Ablehnung aufbewahrt werden, inklusive der Daten, die für die Zuordnung relevant sind. Geht dabei um eine gewisse Rechtssicherheit des Unternehmens, falls du es dir noch mal anders überlegst und dann behauptest, dass du aus Gründen, die gegen das AGG verstoßen, die Stelle nicht bekommen hast und vor Gericht gehst.

In der Schweiz müssen sie sofort gelöscht werden. Das Unternehmen darf die Aufzeichnung deiner Personendaten, Name, Vorname, Jahrgang, Wohnort zu protokollarischen Zwecken aufbewahren, aber keine weiterführenden Daten, also kein CV, kein Bewerbungs- oder Motiationsschreiben, nada.

Die Weitergabe ist eh nicht erlaubt. Und deine Unterlagen werden entweder vernichtet oder an dich zurückgeschickt.

Wie es tenno5034 sagt ist es auch in Deutschland. Sie dürfen registrieren, dass du dich beworben und abgesagt hast.
Alle persönliche Daten die über deine Identität hinaus gehen werden gelöscht.