Muss man zu einer Zeugenaussage gehen?
Halloooö
heute wurden ich und 2 weitere Mädchen aus der Klasse gerufen von den schulsozialarbeitern, der Grund war halt, das mit einem Lehrer von uns das der den Mädchen in meiner Klasse zu nahe kommt, und aus Nähe wird dann halt Berührungen, und nein er macht jetzt nichts „schlimmes“ also an Bereichen anfassen wo es wirklich extrem ist, aber Selbst wenn es an den Haaren ist, reicht das. Auf jeden Fall meinten die Sozialarbeiter das wir vielleicht von der Polizei Post bekommen um Zeuge zu sein, aber das Ding ist das eine Schülerin eig gefühlt gar nichts mitbekommen hat, bis auf eine Sache, und sie jetzt die Frage hat ob man da hin gehen MUSS
4 Antworten
Gegenüber der Polizei müsst ihr keine Angaben machen, aber ihr könnt. Erst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte und ihr als Zeugen geladen - hier ist nicht eingeladen gemeint - werdet, müsst ihr erscheinen und wahrheitsgetreu aussagen.
Natürlich dienen die Berichte der Polizei einem Staatsanwalt dazu, Ermittlungen gegen die Person einzuleiten. Und wenn die Polizei nichts handfestes hat, wie zum Beispiel die Aussagen der Betroffenen oder derjenigen, die etwas gesehen haben, dann gibt es für den Staatsanwalt auch keinen Anfangsverdacht
Wenn man nichts mitbekommen hat, dann sollte man das sowohl bei der Polizei, wie vor Gericht genau so auch aussagen.
Gruß Matti
Ja, wenn eine richterliche Vorladung zu einer Zeugenaussage kommt, MUSST du grundsätzlich erscheinen.
Man kann die Aussage ablehnen oder um ein Telefoninterview bitten. Man darf auch sagen das man die Vorwürfe nicht bestätigen kann.
Ihr könnt euch nicht beschweren und dann so tun als wäre nichts! Ihr müsst lernen, die Verantwortung zu tragen. Wenn ihr Zeuge seid, geht ihr hin und berichtet wahrheitsgemäß, was vorgefallen ist. Ohne Vermutungen und ohne Hörensagen. Einfach nur das Geschehen.
Und das halte ich für Bürgerpflicht. Ihr wollt doch erwachsen sein, oder? Oder euch zumindest erwachsen verhalten.