Muss man sich beim Arbeitsamt melden obwohl man kein Geld von denen möchte?

8 Antworten

Spontan würde ich sagen: Nein. Bei Arbeitslosengeld 1 könnte es aber vermutlich auch Probleme geben, falls man doch später das mal beantragen will.

Aber wenn es eh deine erste Ausbildung war - und du da keinen Anspruch darauf hättest (bestimmte Zeiten erforderlich die man gearbeitet haben muss) und nur Alg 2 (Hartz IV) in Frage käme - da ist es egal.

Da kann man sich auch später melden. Pflichten gelten erst ab dem Zeitpunkt, ab dem man sich meldet.

Nur beim Alg 1 - so viel ich weiß - ne "Sperrfrist" wenn nicht rechtzeitig gemeldet.

Wie lange hast du denn schon gearbeitet? Wenn du vorher über deinen Arbeitgeber krankenversichert warst, hat der dich ja jetzt abgemeldet. damit bist du automatisch "freiwilliges Mitglied" deiner Krankenkasse geworden. Wenn du dieser jetzt nicht belegst, dass du ohne Einkommen bist, wird der Höchstbetrag fällig (ca 600 € monatlich)

Was verstehst du darunter, dass du auf andere Weise zu Geld kommst?

verreisterNutzer  15.02.2022, 15:46

Wie kommst du auf 600 Euro Monatlich?

Der Höchstbeitragssatz sind über 900 Euro monatlich.

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Ja, du musst dich dort melden. Das ist Pflicht.

Siehe auch § 38 SGB III Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden

"Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden."

Ryoglox  15.02.2022, 13:24

Nein, es ist keine Pflicht, wenn man nicht darauf angewiesen ist. Die einzige Konsequenz ist dann, dass es eine Sperrfrist für ALG I gibt, wenn man sich zu spät meldet. Aber da sie sowieso nicht darauf angewiesen ist, ist das egal

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verreisterNutzer  15.02.2022, 14:13
@Ryoglox

Quatsch:

Nach Paragraf 38 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) muss man sich zum Beispiel arbeitsuchend melden!

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RainOne101  15.02.2022, 13:27

Wenn sie keine Leistungen beziehen will ist das keine Pflicht. Das ist wie eine Versicherung die du nicht in Anspruch nehmen willst wenn es zum Schaden kommt.

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Estrella06  15.02.2022, 13:30

Und schon wieder eine Falschinformation! Wenn Du keine Ahnung hast, dann schreib doch einfach nichts. Du verunsicherst den FS und viele andere damit nur!

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verreisterNutzer  15.02.2022, 14:12
@Estrella06

Hier von der Seite der Arbeitsagentur Zitat:

https://web.arbeitsagentur.de/vermittlung/oalo-ui/arbeitslos-melden

"Wenn Sie noch in einer Beschäftigung sind, aber wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis bald endet, sollten Sie sich umgehend arbeitsuchend melden. Das gilt auch, wenn Sie sich nach Paragraf 38 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) arbeitsuchend melden müssen. Melden Sie sich am besten sofort, jedoch spätestens 3 Monate, bevor Ihre Beschäftigung endet. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile, wenn Sie später Arbeitslosengeld beziehen."

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Estrella06  15.02.2022, 14:17
@verreisterNutzer

Lies doch bitte nochmal die Frage richtig durch! Der oder die FS schreibt eindeutig, dass kein ALG gewünscht wird. Somit muss man sich auch nicht melden und den Mitwirkungspflichten nachkommen. Man KANN sich melden, auch ohne ALG-Bezug, um z.B. Stellenvorschläge zu erhalten. Das ist jedoch KEINE Pflicht, und genau darum geht es hier!

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verreisterNutzer  15.02.2022, 14:18
@Estrella06
er oder die FS schreibt eindeutig, dass kein ALG gewünscht wird.

Lies bitte den hier mal durch:

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/38.html

"Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden."

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verreisterNutzer  15.02.2022, 14:19
@Estrella06
dass kein ALG gewünscht wird.

Und was ist dann mit der Krankenversicherung? Wenn man da nichts macht, wird man pflichtversichert und muß den Höchstbeitrag zahlen (derzeit über 900 Euro pro Monat!)

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Beim Arbeitslos melden gehts nicht nur ums Arbeitslosengeld sondern auch um andere Dinge wie die Krankenversicherung, Rentenversicherung etc.

Nun deas ging früher.Der Haken an der Sache ist jetzt deine Krankenversicherung. Die muss weiterbezahlt werden. Bist du noch anderweitig Versichert,ok. Aber ansonsten würde ich mich schnelstens auf dem Arbeitsamt melden.