Muss man einen ungewollten Mehraufwand der Tierrettung bezahlen?

8 Antworten

Verstehe ich das so richtig? Deine Bekannten sind Besitzer der Katze, eine Nachbarin ließ das Tier dankenswerterweise retten und nun wollen sie nicht für ihr Tier bezahlen.

Der Tierarzt durfte davon ausgehen, dass die Besitzer der schnellen Behandlung ihrer Katze zustimmen würden. Was wäre für deine Bekannten denn die Alternative gewesen, hätten sie die Katze kostengünstig sterben gelassen? Aus Tierschutz-Sicht war eine sofortige medizinische Versorgung die einzig zulässige Lösung.

Desweiteren haben deine Bekannten den Schaden selbst verursacht, indem sie das Fenster gekippt ließen. Wer durch Fahrlässigkeit einen Schaden verursacht, der muss ihn nunmal selbst bezahlen.

So betrachtet, sehe ich keinen Grund, weshalb sie die Rechnung nicht bezahlen müssten. Allerdings sollten sie die Katze weggeben, denn teure Tierarztbesuche können jederzeit nötig werden.

Grundsätzlich gilt:

Wer eine Dienstleistung bestellt, bezahlt diese auch.

Beim Notdienst sind Fahrtkosten IMMER zu zahlen, weil man eben den Notdienst (hier: Tierrettung) bestellt hat.

Und dass ohne Untersuchung keine Medikamente verabreicht werden dürfen, wird jeder Tierarzt bestätigen.

Um die Zahlung wird die Bestellerin nicht drum herum kommen. Aber sie kann das Geld vom Katzen-Besitzer fordern, weil es SEINE Katze ist, insbesondere dann, wenn das gekippte Fenster zur Besitzerwohnung gehört!

Nun ja, es wurde eine Leistung erbracht die vom Besitzer so nicht beauftragt wurde, genau genommen muss er es also nicht zahlen.

Die Frage ist aber, ob man nicht einfach dankbar ist dass man sich einfach so um die Katze gekümmert hat und zahlt.

Hab ich das Richtig verstanden: Deine Bekannten (= die Nachbarin) haben die Tierrettung gerufen, weil sich das Tier offensichtlich in einer Notsituation befand. Daraufhin wurde das Tier untersucht und die Kosten werden nun nicht an den Halter, sondern an die Bekannten (= die Nachbarin) weiterverrechnet.

Normalerweise muss der Halter für Kosten, die sein Tier verursacht hat, aufkommen - schließlich muss auch die Tierrettung finanziert werden. Und wenn wirklich Gefahr im Verzug ist/war, dann besteht auch durchaus ein Grund die Tierrettung zu alarmieren. Warum klären deine Bekannten die Angelegenheit nicht mit dem Tierhalter selbst? Der müsste doch eigentlich dankbar sein, dass jemand seine Samtpfote gerettet hat?!?

An Stelle deiner Bekannten würde die Rechnung noch nicht bezahlen, sondern vorerst mit dem Halter sprechen - sollte das nicht fruchten, gibt es immer noch den Rechtsweg.

Ein halbwegs aktueller Fall ist hier wohl der des Terriers "Skipper" - dieser war dem Exmann der Halterin entwischt und in einem Dachsbau stecken geblieben. Die gerufenen Feuerwehr konnte den Terrier befreien, wobei die Rettungsaktion dermaßen aufwendig war, dass DER HALTERIN in der Folge eine Rechnung idHv über 13.000 € gestellt wurde. Die Feuerwehr berief sich auf die sgn. Gefährdungshaftung, sprich: der Tierhalter muss auch OHNE EIGENES VERSCHULDEN die geltend gemachten Kosten tragen. Daraufhin hatte die Halterin die Verhältnismäßigkeit angezweifelt und gegen die Höhe der Rechnung geklagt. Nach diesem Prozess blieben allerdings immer noch 10.000 Euro übrig, die die Halterin tragen muss.

Natürlich kann man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen und die Tierrettung nicht mit der Feuerwehr - aber prinzipiell sehe ich das Verschulden beim Halter - schließlich ist es ja allgemein bekannt, dass Fenster zur Todesfalle für Katzen werden können! Insofern muss eben der Halter für den Rettungseinsatz seines Tieres aufkommen, auch wenn er diesen nicht selbst bestellt hat!

Also....jetzt stelle ich mal eine andere These auf.

Die Katze ist eure - und ihr wollt die Rechnung nicht bezahlen weil eure Nachbarin eure alte Katze gerettet hat !!

Wie ich darauf komme??? 

Wenn es euch nicht persönlich betreffen würde, könnte es dir egal sein, wer die Kosten übernimmt.

Zu den Kosten selbst:

In vielen Städten wird die Tierrettung durch Spendengelder finanziert.

Sonst würde der Einsatz weitaus teurer sein als 290,- €.

Rechtlich ist es also so, dass der Halter anteilig für die Behandlungskosten aufkommt - was auch ohne Rechtssprechung eine Selbstverständlichkeitkeit sein sollte.

Der Nachbarin wäre ich unendlich dankbar....und wüsste gar nicht, wie  ich das wieder gut machen kann.

Lg