Muss man die Polizei anrufen, wenn man in den Graben fährt?

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Unter Umständen musst Du mit einer Anzeige wg. unerlaubten Entfernens vom Unfallort (gem. §142 StGB) rechnen, wenn z.B. am Graben (oder sonst wo) ein Schaden entstanden ist. Insbesondere wenn man dringend weg muss, ist es ratsam die Polizei über den Unfall zu informieren und seine Personalien mitzuteilen, um solche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Willy123  07.05.2010, 08:03

Ja so ist es. Allerdings entscheiden mittlerweile viele Richter dahingehend, dass wenn Personaldaten etc. "nur" per Telefon an die Polizei weitergegeben werden, es trotzdem ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist. Vorsichtig sein. Wenn es sich auch nur irgendwie einrichten lässt...warten und durch die Polizei feststellen lassen, ob oder ob kein Schaden entstanden ist.

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Ende der Geschichte ist das garnichts passiert ist. Nicht mal ne Verwarnung, garkeine Post gekommen.

Gar nichts. Höchstens eine kleine Buße, weil du den Unfallort nicht abgesichert hast(Warndreieck) Was natürlich auch noch sein könnte, das der kreis auf dich zukommt, wegen Flurschäden.Aber dafür hast du ja eine Versicherung ?!