Es kann, ABER ES DARF grundsätzlich keine Probleme geben. Niemand darf aufgrund seines Aussehens, seiner Herkunft etc. diskriminiert werden. Hierzu zählen natürlich auch Narben. Anders sieht es aus, wenn der Polizeiarzt belegen kann, dass du dadurch so stark beeinträchtigt bist und den Polizeidienst nicht ausführen kannst. Davon gehe ich jetzt mal nicht aus.

Auch wenn die Narbe quer durch dein Gesicht laufen würde und lediglich optische "beeinträchtigt", dürfte sich das nicht nachteilig auswirken. Das würde eindeutig gegen Verfassungsrechte verstoßen.

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Wenn ich so einen Mist schon lese, kocht es in mir. Du kündigst doch mit deiner Frage schon eine gewaltbereite Einstellung an dem Tag an. Soviel zum Thema Verfassung und Versammlungsfreiheit.

Wieso kann denn nicht friedlich "gegendemonstriert" werden?

Und jetzt erzähl nicht, dass du ja gar nichts vor hast. Dann würdest du keine Augenspülung benötigen, weil du gar nicht erst in eine Situation kommen wirst, in der Beamte Reizstoff einsetzen.

Super Einstellung!!!

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