Muss man Bildungskarenz zurückzahlen wenn man abbricht?

3 Antworten

Musstest du etwas zurückzahlen, hab nämlich folgendes auf der WIFI Burgenland Seite gelesen: "Normalerweise muss man bei vorzeitigem Abbruch der Bildungskarenz (= vor Ablauf der Mindestdauer von 2 Monaten) bzw. Bildungsteilzeit (= vor Ablauf der Mindestdauer von 4 Monaten) das erhaltende Weiterbildungsgeld an das AMS zurückzahlen."

Ich an deiner Stelle würde da mal beim AMS nachfragen.