Muss man Bildungskarenz zurückzahlen wenn man abbricht?
ich mache momentan eine ausbildung und bin in Bildungskarenz, jedoch muss ich aus familiären Gründen abbrechen, muss ich den bisher gezahlten Betrag zurückzahlen?
3 Antworten
Musstest du etwas zurückzahlen, hab nämlich folgendes auf der WIFI Burgenland Seite gelesen: "Normalerweise muss man bei vorzeitigem Abbruch der Bildungskarenz (= vor Ablauf der Mindestdauer von 2 Monaten) bzw. Bildungsteilzeit (= vor Ablauf der Mindestdauer von 4 Monaten) das erhaltende Weiterbildungsgeld an das AMS zurückzahlen."
Hier kannst du alles nachlesen:
https://www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/bildungskarenz-oesterreich
Ich an deiner Stelle würde da mal beim AMS nachfragen.