Im Prinzip geht das schon, aber ich denke der Arbeitgeber schaut halt genau hin, ob das auch wirklich wertvolle Kurse sind. Blöde Frage: Aber hast du schon mal zu dem Thema gegoogelt?

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Musstest du etwas zurückzahlen, hab nämlich folgendes auf der WIFI Burgenland Seite gelesen: "Normalerweise muss man bei vorzeitigem Abbruch der Bildungskarenz (= vor Ablauf der Mindestdauer von 2 Monaten) bzw. Bildungsteilzeit (= vor Ablauf der Mindestdauer von 4 Monaten) das erhaltende Weiterbildungsgeld an das AMS zurückzahlen."

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