Muss man Bachelorarbeit bei einem Professor schreiben oder kann man auch bei einem Lehrbeauftragten schreiben?

4 Antworten

Wieder mal eines der Dinge wofür es viele unterschiedliche Regelungen gibt. Schau in Deiner Prüfungsordnung nach, da wird das drinstehen.

Von der "offiziellen" Vorgabe abgesehen gibt es allerdings die praktische Seite. Wie Du ja schon sagst haben Professoren ziemlich viel zu tun, weshalb die eigentliche praktische Betreuung der Arbeit häufig (und an sich auch sinnvoller Weise) von den Mitarbeitern am Institut übernommen wird, vor allem Doktoranden und Postdoks. Das ist deshalb sinnvoll, weil die Mitarbeiter häufig in thematisch differenzierteren Projekten beschäftigt sind und daher oft viel besser über solche Teilaspekte und -thematiken Bescheid wissen als der Professor, der ja das große Ganze im Blick behalten muss. Es sind meistens die Mitarbeiter, die mit bestimmten Methoden, Programmen und Ansätzen wirklich täglich arbeiten und daher viel besser Hilfestellungen geben können.

Meiner Erfahrung nach geben die "praktischen" Betreuuer am Ende eine Einschätzung der Arbeit auf Basis verschiedener Kriterien und einen Notenvorschlag an den Professor weiter. Der liest das (im Idealfall) auch noch mal und entscheidet dann letztendlich die Note. Natürlich kommt es auch immer auf den Professor, die Größe des Lehrstuhls, die Anzahl der Studenten usw. an.

Es kann sein, dass das möglich ist, allerdings musst du das mal in deinen Prüfungsordnungen überprüfen.

Dort kann durchaus eine Formulierung auftauchen wie "der Erstgutachter muss hauptamtlicher Lehrender" sein. Hauptamtlich würde dann Lehrbeauftragte ausschließen.

Aber wie gesagt, schau mal in die Ordnungen, dort ist das auf jeden Fall irgendwo festgehalten.

Beste Grüße!

Sofern der Lehrbeauftragte auch prüfungsberechtigt ist, sollte das möglich sein.

Kann jeder Professor machen wie er will. Ich kenne es aber eigentlich so, dass die Professoren das (fast) nie wirklich selbst betreuen.