Muss Imker ein Gewerbe anmelden wenn er Honig verkauft, mein Vater hatte kein Gewerbe aber bei einer Brennerei muss man Gewerbe anmeoden, wo ist Unterschied?
3 Antworten
Muss man als Imker bis zu einer bestimmten Völkerzahl nicht
Ein Imker ist kein Gewerbetreibender. Deshalb muss er wie andere Bauern und Tierzüchter kein Gewerbe anmelden, egal wie viele Völker er hat (siehe Kommentierung zu § 6 GewO)..
Imkerei und der Verkauf des eigenen Honigs ist kein Gewerbe. Das ist Urproduktion. Deshalb muss man da kein Gewerbe anmelden.
Gewerbe wäre es, wenn man den Honig nicht selbst herstellt, sondern zukauft und dann weiter verkauft.
Das Erzeugen von Obst und das Herstellen von Wein oder Most ist noch Landwirtschaft. Das ist die "Erste Produktionsstufe". Das ist noch kein Gewerbe.
Wenn das dann aber weiter verarbeitet wird zu Likör oder Schnaps, dann geht man von der "Zweiten Produktionsstufe" aus. Hier ist die Weiterverarbeitung der Schwerpunkt. Deshalb wird das als "Gewerbe" angesehen.
Vom Honig wird mn nicht besoffen, lach :)))
https://metmarkt.de/10-dinge-die-du-ueber-met-wissen-musst/
Honig darf nicht in Gärung übergegangen oder gegoren sein. Dies fordert die deutsche Honigverordnung, die die Bestimmungen der europäische Richtlinie 2001/110/EG ins nationale Recht umsetzt.
Wenn du Met draus machen willst mußt du ihn vergären lassen. egal was DEINE Verordnung sagt.
Met ist auch kein Honig mehr, sondern ein alkoholisches Getränk, ähnlich wie Bier.
Aber bei Schnaps brennen stellt man Schnaps selbst her und bezahlt Alkoholsteuer und bruacht Gewerbeanmeldung.