Muss ich Prozente abdrücken wenn ich Musik bei einem Producer aufnehme?

4 Antworten

Ein Aufnahmestudio wird stundenweise gemietet, bei einen Producer ist eine Gewinnbeteiligung denkbar. Das sollte aber vorab eindeutig geklärt sein.

Da das Tonstudio ihm gehört haben wird, wohl eher ja. Immerhin ist er der Inhaber der aufgenommenen Stücke.


Pixelated  14.10.2024, 08:35
Immerhin ist er der Inhaber der aufgenommenen Stücke.

Falsch.

Goeceprvrc 
Beitragsersteller
 14.10.2024, 13:52
@Pixelated

Erklär mir bitte ab wann ich was abzugeben hab und wann nicht

Pixelated  14.10.2024, 22:50
@Goeceprvrc

So pauschal, wie es die Antwort behauptet, kann man das nicht beantworten.

Da wäre nämlich erstmal die Frage zu klären, was für ein Inhaber der Produzent sein soll. Urheberrechtlich ist er auf keinen Fall der Inhaber, sofern er den Song nicht mitgeschrieben oder eingespielt hat.

Dann wäre da noch das Vervielfältigungsrecht. Auch das liegt nach Urheberrechtsgesetz ausschließlich beim Urheber.

Sofern der Producer also nicht als Urheber in Erscheinung tritt, dafür ist die geistige Schöpfung ausschlaggebend , ist der Inhaber der Künstler und nicht wie behauptet der Producer.

Mit den mir vorliegenden Informationen sieht es eher danach aus, als wäre ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen worden, der mit Übergabe des Werks abgeschlossen ist.

Vertragliche Regelungen können natürlich anders lauten, allerdings schreibst du ja, dass kein gesonderter Vertrag vorliegt.

MasonI567  15.10.2024, 05:10
@Pixelated

Das zweifle ich an. Es ist zu erwarten, dass ein mündlicher Vertrag abgeschlossen wurde. Aber auch ein mündlicher Vertrag ist rechtskräftig.

Wobei ich über eines überrascht bin. Wenn der Urheber keinen Vertrag vorgelegt hat, so hatte er wohl auch kein Interesse an dem Werk zu verdienen.

Wozu dann die Frage?

Pixelated  15.10.2024, 06:30
@MasonI567

Genau, es wurde ein mündlicher Vertrag abgeschlossen. Und wie ich schrieb, eben ein Dienstleistungsvertrag.

Dieser ist meines Erachtens mit Übergabe und der Bezahlung abgeschlossen.

Mit gesonderter Vertrag meinte ich einen schriftlichen Vertrag, der die Details regelt. Aber: ohne den Schriftverkehr zwischen den beiden zu kennen, ist das schwer zu sagen. Denn diese könnten als vertragliche Konditionen angesehen werden.

Aber wenn es nur darum ging, dass der Künstler 200€ zahlt und der Producer ihn dafür aufnimmt, ohne eine schöpferische Eigenleistung einzubringen, dann sehe ich das als Dienstleistungsvertrag.

Da der Producer aber an der Steuer vorbei arbeitet, muss der Künstler aber auch nicht erwarten, dass der Producer mit Forderungen ankommen wird. In einem möglichen Rechtsstreit würde dann nämlich herauskommen, dass es auch keine Rechnung gibt und der Producer seine Einnahmen nicht versteuert. Und damit könnte der Producer ziemlich in Schwierigkeiten kommen.

MasonI567  15.10.2024, 06:33
@Pixelated

Es gibt Fälle an denen ich mir denke: Wo kein Kläger, dort kein Richter. Wenn der Produzent an der Steuer vorbei arbeitet kann er nicht klagen. Schriftlichen Vertrag kann er auch nicht vorweisen. Also SSKM (Selber Schuld kein Mitleid).

Pixelated  15.10.2024, 06:41
@MasonI567

Korrekt. Also wird sich der Producer auch nicht als Rechteinhaber ausgeben.

Der nimmt sein Geld und verliert nie ein Wort darüber. Sofern der Song nicht unerwartet mehrere Millionen macht. Dann könnte die Gier einsetzen. Aber dann wäre der Producer dumm, weil er dann Strafen riskiert.

MasonI567  15.10.2024, 06:43
@Pixelated

Genau das meinte ich damit. Selbst wenn der Producer vorgehabt hätte, Prozente zu bekommen, befindet er sich in einer ziemlich schlechten Verhandlungsposition.

Pixelated  15.10.2024, 06:48
@MasonI567

Du schriebst ursprünglich, der Producer wäre Inhaber des Songs und das ist falsch.

MasonI567  15.10.2024, 06:52
@Pixelated

Des Songs nicht. Maximal des Tonträgers. Wenn er die Vervielfältigung übernimmt.

Pixelated  15.10.2024, 06:55
@MasonI567

Auch dann nicht. Inhaber bleibt der Urheber. Dieser kann die Kopierrechte dem Producer für diesen Zweck einräumen.

Damit wird der Producer zu keinem Zeitpunkt der Inhaber.

MasonI567  15.10.2024, 06:56
@Pixelated

Des Tonträgers doch. Außer er wird käuflich abgeworben. Niemand kann verlangen, dass ich kostenlos die Vervielfältigung von Tonträgern übernehme. Selbst die Rohlinge zahle, aber dann keinen Erlös hierfür erlange.

Pixelated  15.10.2024, 07:02
@MasonI567

Noch mal: es ist ein Dienstleistungsvertrag und diese Dienstleistung ist mit Übergabe und Bezahlung abgeschlossen.

Auch die Vervielfältigung ist eine Dienstleistung. Zu keinem Zeitpunkt ist der Producer Inhaber des Songs.

MasonI567  15.10.2024, 07:05
@Pixelated

Noch einmal: Des Songs auf keinen Fall. Das ist ein Urheberrecht und bleibt beim Songwriter. Wenn ich CDs verkaufe, nicht der Ursprungsrohling, weil der ebenfalls im Leistungsspektrum der Aufnahme vorgesehen ist, welche der Producer dupliziert und möglicherweise bedrucken lässt, dann sind das weitere Dienstleistungen, die ich ihm entweder abkaufe, sprich ich kaufe meine eigene CD um sie dann teurer weiterzuverkaufen, oder aber er bekommt einen Anteil an der Vermarktung.

Pixelated  15.10.2024, 07:08
@MasonI567

Aus deinen Schachtelsätzen soll mal jemand schlau werden 🤦🏻‍♂️

Aber du hast eine seltsame Ansicht von Vertragsrecht. Außerdem ist in der Frage nicht von der Vervielfältigung die Rede sondern von der Aufnahme.

Und dahingehend ist deine Antwort einfach nur falsch. Sieh es doch ein mal ein, dass du falsch lagst.

MasonI567  15.10.2024, 07:12
@Pixelated

Stimmt. Ich habe dann darüber noch einmal nachgedacht und mir gedacht: Wie ist dies eigentlich mit meiner eigenen CD? Gut, die wird Tag für Tag im Radio gespielt. Aber: Das Geld von der AKM, bei Euch Gema, könnte ich bekommen, auch wenn ich darauf verzichtet habe, das Werk zu schützen.

Also: Das geistige Eigentum gehört folglich mir.

Dennoch ist klar, dass Gregor bei verkauften CDs dafür ein Geld erhält. Weil er ja auch Kosten und Aufwand hat.

Er muss die Rohlinge kaufen. Braucht Zeit um sie zu brennen. Muss das Cover produzieren. Dinge die ihm Zeit und Geld kosten. Also muss er auch etwas dafür bekommen.

Er bekommt es prozentual vom Vertrieb.

Midgardian  15.10.2024, 22:59
@MasonI567
Noch einmal: Des Songs auf keinen Fall.

Genau das hattest du aber eingangs geschrieben:

Immerhin ist er der Inhaber der aufgenommenen Stücke.

Die aufgenommenen "Stücke" sind ja die Songs. Und deren Inhaber ist er eben nicht, entgegen deiner ursprünglichen Aussage.

MasonI567  16.10.2024, 04:20
@Midgardian

Nein, dass ist einfach Logik. Wenn Gregor die Kosten für die Rohlinge hat, dann muss er hierfür auch etwas bekommen. Die Zeit der Sklaverei ist auch vorbei. Und da Rohlinge brennen einfach eine Zeit kostet, muss er hierfür auch etwas erhalten. So etwas muss normalerweise nicht vertraglich festgehalten sein. Das sagt einem der Hausverstand.

Du musst aufpassen, dass der Produzent Dir nicht in Text und Musik reinredet. Denn wenn er Deine Texte ändert oder die Musik umarrangiert, dann wird er Miturheber und damit bekommt er auch einen Teil der Tantiemen.


Goeceprvrc 
Beitragsersteller
 14.10.2024, 06:29

Und wenn das nicht passiert und ich und er kein Vertrag abgeschlossen haben

electrician  14.10.2024, 06:37
@Goeceprvrc

Dann hat er auch keine Rechte am Material, solange er seine Mitarbeit nicht beweisen kann. Aber deshalb sollte man einen Vertrag machen, damit solche Sachen geklärt sind.

Goeceprvrc 
Beitragsersteller
 14.10.2024, 06:40
@electrician

Der Typ hat kein angemeldetes Studio solange ich nix unterschreibe und meine Werke von ihm bekomme bekommt er nichts von dem Gewinn ?

Selten musst Du Gewinnprozente als ein Niemand abdrücken. Da gibt es dann Fest- oder Freundschaftspreise.


Goeceprvrc 
Beitragsersteller
 14.10.2024, 06:43

Er hat kein angemeldetes Studio also wenn ich den Preis den er will zahle und meine Songs bekomme muss ich nichts abdrücken oder ?

Goeceprvrc 
Beitragsersteller
 14.10.2024, 07:00
@Wiesel

Er nimmt Geld unversteuert also Bar und hat mir das nebenbei so geschrieben ich hab nicht ja nicht nein gesagt ich bezahl das was er will und er schickt mir mein Song