Muss ich muss ich 6 € Mahnkosten an die Stadtkasse bei erster Mahnung zahlen zahlen?
Ich habe vergessen Umrechnung zu zahlen, wo ich mein Gewerbe bei der Stadt angemeldet habe.
Nun habe ich eine Mahnung der Stadt bekommen, wird zusätzlich Mahnkosten von 6 € verhanden waren.
Dafür habe ich kein Verständnis, zumal direkt bei der ersten Mahnung, die nur eine Zahlungserinnerung ist, keine Mahnkosten verlangen dürfen.
Das habe ich im Internet gelesen.
Kann die Stadt trotz allem die Mahnkosten verlangen?
Vielen Dank und lg
5 Antworten
Steht denn da Zahlungserinnerung oder Mahnung drauf.
Ab trotzdem dürfen skie das. Sie haben schließlich doppekt Arbeit wenn du nicht rechtzeitig zahlst.
So etwas erwartet man eigentlich nur von Wirtschaftsunternehmen aber nicht von gemeinnützigen Einrichtungen😦😥
Ja dürfen die leider. Gemeinden und Städte dürfen direkt abkassieren. Da steht auch irgend ein Paragraph in deinem Schreiben
Also Mahngebühren dürfen nur in der Höhe der tatsächlich anfallenden Mehrkosten berechnet werden. Ergo wäre da Papier + Zustellung per Post, da kommt man maximal auf 1€
https://www.finanztip.de/mahngebuehren/
Auszug:
So hoch sind Mahngebühren vom StaatAndere Gebühren gelten bei staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Stellen. Bei Bußgeldern, Rundfunkbeiträgen oder der Kfz- oder Einkommensteuer kann es erheblich teurer werden, wenn Du nicht rechtzeitig zahlst. Anders als im Zivilrecht dürfen die Mahngebühren höher sein als die tatsächlichen Kosten. Das nennt sich dann Säumniszuschlag. Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes, wenn Du Deine Steuern nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hast. Auch ohne Mahnung gerätst Du in Verzug. Es gibt allerdings eine Schonfrist von drei Tagen (§ 240 Abs. 3 AO). Es ist trotzdem ratsam, die Steuern umgehend zu überweisen, um weitere Kosten zu vermeiden.
Auf Bundesebene gilt das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz. Dort ist geregelt, dass Mahngebühren 0,5 Prozent des Mahnbetrages betragen dürfen, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 150 Euro.
Vorrausgesetzt du wohnst in D — zahl bevor es bei 150€ landet...
Ja, kann die Stadt! Du bist ja Selbständig und keine Privatperson!
Und es sind ja nur 6€ ... sollte ja kein Problem sein, oder?! o_O
Ich bin nicht mehr selbstständig beim ersten Mal es das nicht rechtens. Das sagt sogar der Verbraucherschutz
Zahle die 6€ doch einfach ... dann ist das Thema erledigt!
Das sind 6€ und nicht 60.000€ ...
Die Behörde hat extra-Arbeit damit gehabt, dass sie kontrollieren und den Bescheid verschicken musste. Das kostet halt etwas, lerne daraus.
das ist ein Argument, diese Verhaltensweisen auch gerade von der Stadt ist verwerflich.
Es steht dort Mahnung, aber sollte erszmal eine Zahlungserinnerung sein