Muss ich meinen Anwalt bezahlen, obwohl der Täter die Kosten übernehmen muss?
In einem Gerichtsverfahren wurde der Täter schuldig gesprochen, und ihm wurden die Kosten auf erlegt. Da er nun über kein Vermögen beziehungsweise Einkommen verfügt, bittet mein Anwalt mich die Kosten für die Beratung zunächst zu übernehmen und im Zuge einer Zwangsvollstreckung mir das Geld zurück zu holen. Ist es rechtens, dass ich den Anwalt zunächst bezahlen muss?
1 Antwort
Der Vertragspartner deines Anwalts bist du. Du bezahlts ihn. Der Täter wurde verurteilt, dir deine Kosten zu erstatten. Nicht die deines Anwalts. Der Anwalt bekommt sein Geld von dir und du deins vom Verurteilten. Und um dein Geld einzutreiben und ins gerichtliche Mahnverfahren zu gehen, fallen auch nochmal Kosten an, für die du in Vorleistung gehen musst. Ist leider so.