Muss ich die Vorladung telefonisch absagen?

6 Antworten

Es ist ein Gebot des höfligen Umganges miteinander. Du vergibst dir doch nichts dabei.

Nein, musst du nicht. Höflich wäre es natürlich, aber bringt dir absolut nichts.

Eine Vorladung durch die Polizei ist nicht verpflichtend wahrzunehmen.

Wohingegen eine Vorladung durch Gericht oder Staatsanwaltschaft verpflichtend ist.

Ob du absagst oder nicht ist dir persönlich überlassen.

GF061  21.10.2019, 13:40

Seine Frage ist es nicht, ob er erscheinen soll oder nicht, sondern ob er es telefonisch ansagen muss oder garnicht erst hingehen soll.

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koggelopp  21.10.2019, 13:50
@GF061

Wenn ich mich mal selbst zitieren darf:

Ob du absagst oder nicht ist dir persönlich überlassen.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...

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GF061  21.10.2019, 13:53
@koggelopp

Ich zitiere mal seine Frage: „Soll ich es vorher telefonisch absagen oder einfach nicht kommen“. Deine Antwort wäre eine Antwort, wenn die Frage lauten würde: „ Soll ich es absagen oder nicht?“ Die Frage ist aber komplett anders gestellt.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...

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koggelopp  21.10.2019, 14:06
@GF061

Ich verstehe dein Problem nicht. Ich wollte die Unterscheidung zwischen einer gerichtlichen bzw. polizeilichen Vorladung hervorheben, da dies in der Fragestellung nicht klargemacht wurde. Wenn sie gerichtlich gewesen wäre, hätte es nämlich gar nichts genutzt, abzusagen. Denn man ist verpflichtet, die Vorladung wahrzunehmen.

Vielleicht solltest DU dich erst mal richtig informieren... Aber kein Problem, dafür sind WIR ja da...

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GF061  21.10.2019, 15:26
@koggelopp

Aufgrund der Fragestellung sollte man schon erkennen können, dass sie die polizeiliche Einladung meint. Außerdem meintest du am Ende selber: „ob du absagst oder nicht ist dir persönlich überlassen“. Dagegen könntest du auch erwähnen, wie sie das absagt (telefonisch), oder in dem sie einfach nicht hingeht.
Du beantwortest hier keine Fragen der Fragesteller, sondern erfindest hier irgendwelche Fragen aus dem Kopf. Wenn man dich in einer Matheklausur fragt: „1+1“. Dann kannst du ja auch nicht irgendwelche Vektoren berechnen, um Punkte zu bekommen, sondern musst die Antwort so geben, wie die Fragestellung auch ist.

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koggelopp  21.10.2019, 15:37
@GF061

Ach herrje, jetzt hab ich dich anscheinend ganz schön aus der Fassung gebracht. Bitte reg dich nicht wegen einer solchen Lapalie dermaßen auf.

Abgesehen davon: Anstatt hier rumzustänkern, hättest du es ja auch besser machen können anstatt nur deine "schlauen" Kommentare hier abzulassen. Schönen Tag dir noch :)

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Die Höflichkeit sagt einem schon, dass man sich abmeldet wenn man nicht zu einem Termin kommt.

Rehtard  21.10.2019, 13:21

Grundsätzlich ja, jedoch ist das ja kein Termin, den er ausgemacht hat. Da hat die Polizei nen Brief geschickt, weil die was von ihm will - er wollte da nie hin und hat den Termin nie bestätigt.

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MaryLynn87  21.10.2019, 13:23
@Rehtard

Das ist vollkommen irrelevant. Man wird an einem bestimmten Ort zu einer betsimmten Zeit erwartet und wenn man nicht vor hat, dort aufzutauchen, dann sollte man sich einfach kurz melden. Die 15 Sekunden kann jeder investieren.

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Rehtard  21.10.2019, 13:24
@MaryLynn87

Na und? Wenn ich ohne dein Zutun einfach so erwarte, dass du heute um 15:30 Uhr bei mir erscheinst, wieso sollst du mir dann "absagen"?

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dandy100  21.10.2019, 13:28
@Rehtard

Die Polizei erwartet das aber nicht "einfach so" sondern begründet und sie hat das Recht, jemanden vorzuladen - Du nicht

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Rehtard  21.10.2019, 14:59
@dandy100

Aber ich muss der Vorladung nicht Folge leisten und sie auch nicht absagen. Es steht hier eindeutig "muss ich" und nicht "soll ich" in der Frage. Das ist ein entscheidender Unterschied und deine Antwort ist damit schlicht und ergreifend falsch.

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wiki01  21.10.2019, 14:44

Nö, das hat mit Höflichkeit nichts zu tun. Die Polizei ist nicht höflich, die wollen eine Straftat aufklären. Also muss man das auch selbst nicht. Hier muss man gar nicht tätig werden, wenn man nicht möchte. Die Polizei ist da auch nicht verärgert, es ist ihnen schlichtweg wurscht, ob man sein Recht auf Gehör in Anspruch nimmt oder nicht.

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