Muss ich die arbeit der Leitung übernehmen?
Hallo, ich arbeite in der Seniorenbetreuung im Heim. Meine Betreuungsleitung wurde gekündigt vor 1/2 Jahr. Es ist keine neue in Sicht, meine Bewerbung wurde abgelehnt, da ich es nicht wert bin auf dem Pflegeschlüssel zu arbeiten, sie suchen Ergotherapeuten oder Leute aus der Pflegeleitung.... Jetzt mach ich die Arbeit der Leitung mit 1-2 meiner Kolleginnen und zwar gratis, juhu.... Muss ich das jetzt weiter machen? Das Heim spart ja gerade viel Geld dadurch?
2 Antworten
Meiner Freundin ist dasselbe passiert und sie hat aus genau diesem Grund gekündigt. Du hast vermutlich eine vertragliche Vorgabe, welche Aufgaben du für dein Gehalt machen musst. Musst du von einer übergeordneten Person deren Aufgaben übernehmen, für die du fachlich nicht ausgebildet bist, kannst du nachfragen, ob man dir die Weiterbildung finanziert. Außerdem würde es bedeuten, dass du für mehr Leistung auch mehr Geld verdienen solltest. Solange sich Arbeitnehmer nicht dagegen wehren, werden sie immer ausgenutzt. Ihr könntet auch geschlossen, also alle zusammen, zur Leitung gehen und sagen, dass ihr das so nicht mitmacht (kann aber dann natürlich sein, dass es Ärger gibt). So oder so scheint das in vielen Pflegeeinrichtungen normal zu sein, dass Mitarbeiter bis aufs Blut ausgenommen werden, weil Fachkräfte fehlen, die Arbeit aber von irgendwem übernommen werden muss.
Dein Arbeitsvertrag enthält bestimmt auch so eine Klausel, dass dir "auch andere zumutbare, deiner Qualifikation entsprechende Tätigkeiten übertragen werden" dürfen. Ist ja eine Standardklausel im Arbeitsvertrag. Und genau wegen dieser Klausel kannst du hier nicht auf Arbeitsverweigerung gehen.
Die Möglichkeiten, die du, am besten in Absprache mit deinen Kolleginnen, hast, wären zum einen die Überlastungsanzeige, wenn das Pensum insgesamt so zuviel für euch wird. Übrigens auch rechtlich sinnvoll bis notwendig, damit ihr diesbezüglich "aus der Nummer raus" seid, wenn es zu schlimmen Fehlern wegen der Überlastung kommen sollte! Und auch, um eurem Arbeitgeber deutlich zu machen, dass er seiner Fürsorgepflicht euch gegenüber nicht nachkommt.
Zum anderen könnt ihr selbstverständlich auch mit eurem Arbeitgeber darüber verhandeln, ob und in welcher Form ihr die Übernahme dieser Zusatzaufgaben vergütet bekommen könnt, bis die Stelle neu besetzt ist.
An beiden Punkten wäre es aber eben echt wichtig, dass ihr das gemeinsam macht! Sonst kommt ganz fix das Gegenargument, "Aber die anderen beiden haben doch auch kein Problem damit, wie es ist!"...
Dass man eine Führungsposition lieber extern als intern besetzt, kann ich übrigens nachvollziehen. Der Rollenwechsel vom Kollegen zum Vorgesetzten innerhalb des gleichen Teams bietet enormes Potential für allerlei zwischenmenschliche Konflikte, Unzufriedenheit, psychische Belastungen und sogar Verschlechterung der Arbeitsqualität. Übrigens auch für die Person, die die Führungsposition bekommt! Wenn sowas nicht sehr gut begleitet wird in Form eines Mentoring, dann geht sowas nur allzu oft richtig schief...
Wenn du aber grundsätzlich gerne Leitungsaufgaben übernehmen und diesen Schritt gehen wollen würdest, melde auch dieses Interesse bei deinem Arbeitgeber an! Und zwar in der Richtung, dass du gerne berücksichtigt werden möchtest, wenn in einem anderen Team oder auch einer anderen Einrichtung des Trägers eine solche Position neu zu besetzen sein sollte. Sprich, wenn sich diese Möglichkeit ohne diesen Rollenwechsel bietet.
Eine Pflegedienstleitung hat sehr oft auch keine andere Qualifikation als die Mitarbeitenden in der Pflege am Patienten. Sieht man ja in den Stellenausschreibungen, dass auch dafür Pflegefachkräfte und keine Verwaltungsfachkräfte gesucht werden.
Bei der Entgeltgruppe im Bereich des TVöD ändert sich zudem erst was, wenn die Leitungstätigkeiten wirklich so viel vom Gesamtpensum ausmachen, dass das eine andere Eingruppierung rechtfertigt. Genau das ist der Trick, wenn man es auf drei Leute aufteilt - dann passiert nämlich genau das nicht...
"auch andere zumutbare, deiner Qualifikation entsprechende Tätigkeiten übertragen werden" - Ich finde, dass man dem noch anfügen sollte, dass dies aber nur so lange zutrifft, wie die Tätigkeiten auch tatsächlich dem eigenen Profil und der eigenen Entgeltgruppe entsprechen. Das mag auf die rein pflegerische Tätigkeiten der ehemaligen Pflegedienstleitung zutreffen, greift aber nicht bei der Übernahme irgendwelcher organisatorischer oder administrativer Aufgaben, die normalerweise in den Veranwortungsbereich der Pflegedienstleitung fallen würden.