Muss ich dem Verkäufer das ganze Geld geben, auch wenn er mir die Mängel verschwiegen hat?

3 Antworten

I. Kaufvertrag zustande gekommen?

1. Hierfür müsste es 2 Willenserklärungen (jeweils vom Käufer und Verkäufer) geben in welchem drin ist was gekauft wird zu welchen Konditionen (Kaufpreis, Menge, Kaufgegenstand etc.).

2. Nach Ziffer 1 verpflichten sich beide.

II. Sind die Leistungen aus I. erfüllt?

1. Hierfür müsste der Kaufgegenstand entsprechend den beiden Willenserklärungen übergeben worden sein

2. Hierfür müsste der Kaufvertrag gezahlt worden sein.

III. Sind die Leistungen aus II. mangelfrei ?

1. Hierfür müsste der gesamte Kaufpreis fristgerecht gezahlt worden sein.

2. Hierfür müsste der Kaufgegenstand fristgerecht im entsprechenden Zustand nach den Willenserklärungen übergeben worden sein.

3.Ansonsten bestehen dementsprechenKaufgegenstandes

IV. Ansprüche wegen Mängel

1. Zahlung des restlichen Kaufpreises

2. Zahlung von Verzugszinsen

3. Nacherfüllung durch Reparatur des Kaufgegenstandes im Wege der Gewährleistung

4. Nacherfüllung durch Lieferung eines neuen Produktes, bzw. Kaufgegenstandes

Also so einfach ist das nicht mit den wenigen Angaben Deinerseits

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – gelernter Rechtsanwaltsfachangestellter
timmy2002779 
Fragesteller
 27.04.2024, 10:38

Also, ich habe ein Auto in eBay Kleinanzeige gekauft. Kaufpreis: 1000€ mit folgende bekannte Mängel: Reifen müssen erneuert werden+ Scheibe erneuern dazu noch ein Defekt der SRS Leuchte. Dazu haben wir ein Kaufvertrag geschlossen, wo ich in Raten zahle. Diesen Monat sollte ich nur noch 100€ zahlen, aber da ich mehr Mängel gefunden habe wie es angegeben worden ist, sehe ich es nicht mehr ein die 100€ dem Verkäufer zu überweisen. Folgende Mängel wurden durch die Werkstatt und mir gefunden: Klimakompressor defekt, Blinkhebel bleibt beim Abbiegevorgang nicht eingerastet, Waschanlage der Heckscheibe ist defekt, und die automatische Airbag Leuchte, wenn ein Maxi cosi am Beifahrersitz montiert ist, ist ebenfalls defekt (sehr gefährlich).

0
matze13924  27.04.2024, 20:17
@timmy2002779

dann musst du dem Verkäufer eine Mängelanzeige schreiben, in der du die Mängel dem Verkäufer bekannt gibst und ihr könnt Euch einigen, ob das vom Kaufpreis abgezogen werden soll oder ob er dir Rrparatur bezahlt.

Bedenke, dass du keinen Anspruch drauf hast, wenn du vor Übergabe dir das Auto ansehen konntest und dort schon Mängel hättest sehen können und es in Kauf genommen hast, denn hast du das Auto "wie gesehen/in Augenschein genommen" übernommen - ggf. kann dir hier ein Anwalt helfen, erst Recht, wenn du rechtsschutzversichert bist

1
timmy2002779 
Fragesteller
 29.04.2024, 07:31
@matze13924

Auch wenn es Mängeln sind, die man so nicht sehen hätte können?

0
matze13924  29.04.2024, 13:08
@timmy2002779

wenn keine Kenntnis über die Mängel bestehen, dann tritt die Gewährleostubgspflicht des Verkäufers ein, wichtig ist zu beachten, wennan gebraucht kauft, ob diese Mängel zu diesem Zeitpunkt zu erwarten sind

0

Solang du die Arglist beweisen kannst (was du im Zweifel musst) kannst du damit wirksam den Kaufvertrag anfechten. Dieser wird dann rückabgewickelt.