Muss ich dem Amtsgericht antworten?
Vor einem Monat musste ich ein Erbe von einem mir unbekannten Verwandten ausschlagen, was mich beim Notar 60€ gekostet hat. Nun erhalte ich von dem zuständigen Amtsgericht die Nachricht, dass die Information fehlt, ob ich momentan ein Kind erwarte. Mein Bruder hat diesen Brief nicht erhalten und muss diese Frage nicht beantworten. Ich finde es ein bisschen übergriffig und Frage mich, warum sowas im Nachhinein erfragt werden muss. Was meint ihr?
2 Antworten
Mit der Berufung als Erbin war vermutlich auch ein Frage -Bogen dabei, ob dir weitere gesetzliche Erben bekannt sind.
Vielleicht hat dein Bruder diesen Bogen im Rahmen der Mitarbeit ausgefüllt und zurück gesendet.
Was dies nun mit übergriffig zu tun hat? Vielleicht hat dein Bruder ja geantwortet, dass er vermutet, dass du schwanger bist. Woher soll dies hier jemand beurteilen können.
Das Gericht will nur Gewissheit, dass es diese Linie an möglichen Erben abschließen kann.
Nicht verheiratete Männer haben ja immer noch die Möglichkeit, dass sie vielleicht nicht als Vater in einer Geburtsurkunde auftauchen. Ob wissentlich oder nicht - spielt hier keine Rolle.
Ist dein Bruder verheiratet? Selbst kann er ja vermutlich nicht schwanger werden.
Das ungeborene Kind könnte Erbe sein, wenn es zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt war.
Du müsstest in diesem Fall das Erbe auch für dein Kind ausschlagen.