Muss ich dem Amtsgericht antworten?

2 Antworten

Mit der Berufung als Erbin war vermutlich auch ein Frage -Bogen dabei, ob dir weitere gesetzliche Erben bekannt sind.

Vielleicht hat dein Bruder diesen Bogen im Rahmen der Mitarbeit ausgefüllt und zurück gesendet.

Was dies nun mit übergriffig zu tun hat? Vielleicht hat dein Bruder ja geantwortet, dass er vermutet, dass du schwanger bist. Woher soll dies hier jemand beurteilen können.

Das Gericht will nur Gewissheit, dass es diese Linie an möglichen Erben abschließen kann.

Nicht verheiratete Männer haben ja immer noch die Möglichkeit, dass sie vielleicht nicht als Vater in einer Geburtsurkunde auftauchen. Ob wissentlich oder nicht - spielt hier keine Rolle.

Ist dein Bruder verheiratet? Selbst kann er ja vermutlich nicht schwanger werden.

Das ungeborene Kind könnte Erbe sein, wenn es zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt war.

Du müsstest in diesem Fall das Erbe auch für dein Kind ausschlagen.