Muss ich beim Import von Waren Umsatzsteuer doppelt zahlen?

2 Antworten

Wenn Du Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet beziehst, dann sind die Lieferungen für den Lieferanten umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen. Du zahlst im Inland die Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb, diese kannst Du als Vorsteuer abziehen. (keine doppelte USt)

Wenn Du von Deutschland aus Waren in ein Drittland verkaufst, dann ist diese Ausfuhr-Lieferung bei Einhalten aller formellen Bestimmungen umsatzsteuerfrei. Ich gehe davon aus, dass dies in anderen Staaten oft genauso gehandhabt wird. Es wird also nach dem Bestimmungslandprinzip verfahren, weswegen Du für diese eingeführten Waren Einfuhrumsatzsteuer zahlst, die als Vorsteuer abzugsfähig ist. (keine doppelte USt)

Sollte im Einzelfall der ausländische Unternehmer ausländische USt berechnen und ausweisen, musst Du schauen, ob Du diese im dortigen Staat erstatten lassen kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Lieferant in einem Drittland eine deutsche Steuer in Rechnung stellt (außer beim IOSS Verfahren).

Bitte nenne mal konkrete Beispiele.