Muss eine Einarbeitung bezahlt werden?
Ich mache demnächst einen Minijob und hatte heute eine Art Probearbeiten. Ich habe nicht nur geschaut sondern selber schon kassiert etc.
Der Chef will das ich bis Samstag jeden Tag eingearbeitet werde und dann sagt er mir ob ich am 1. eingestellt werde oder nicht.
Er meinte direkt es wird nicht bezahlt, aber ich darf mir trinken nehmen wann ich will. Sollte er mich nicht nehmen, zahlt er schon.
Muss er mich nicht bezahlen? Ich arbeite teilweise ja von 8-20 Uhr.
6 Antworten
DAs würde ich nicht machen. Die suchen nur billige und dumme Arbeitskräfte und nutzen dich aus. Nach dieser Woche bist du wieder raus und hast nichts davon.
Bewirb dich irgendwo anders, wo die Einarbeitung bezahlt wird. Das die bezahlt wird, ist ja wohl selbstverständlich!
Auf was du dich da einlässt ist ein Lottospiel, bei dem Du jetzt schon den Einsatz gibst, gegen ein Versprechen, vielleicht etwas zurück zu bekommen.
Bäh, je länger ich darüber nachdenke, desto mehr ekelt mich das Vorgehen des Arbeitgebers an.
In jeder Firma muss man eingearbeitet werden. Es gibt Jobs, da muss man z.B. ein Monat lang eingearbeitet werden. Wenn der Arbeitgeber, dir schon sowas erzählt, dann weißt du, dass er vermutlich nicht so korrekt ist. Außerdem kann man nur eingearbeitet werden, wenn man den Vertrag schon unterschrieben hat und ab da an muss jede Stunde bezahlt werden. Wenn du bisschen reinschnupperst und nicht richtig arbeitest, dann ist das wie so ein kleines Praktikum und vielleicht noch okay. Aber selbst beim Probearbeiten kann man auf Zahlung bestehen. Und wenn eine Firma sagt, du sollst paar mal eingearbeitet werden und dann mal gucken, dann würde ich mir das ganze nochmal überlegen.
Probearbeit muss bezahlt werden
Reinschnuppern muss nicht bezahlt werden.
Der Unterschied: Beim schnuppern schaust Du nur ein paar Stunden zu.
Beim Probearbeiten arbeitest du.
Einarbeitung gibt es erst, wenn man eingestellt ist.
Meinst du dann nicht eher Probearbeiten?
Eine Einarbeitung gibts eigentlich erst, sobald du fest angestellt bist.