Bezahlter Urlaub minijob selbsteinteilung?

1 Antwort

Ein Minijob ist arbeitsrechtlich nicht anders geartet als eine Vollzeitstelle.

Es besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub abhängig von den durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitstagen und es besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen.