Chef hält sich nicht an meine vorgegebenen arbeitszeiten mc donalds minijob?
Hallo,
Also ich mache nebenbei zur Schule einen minijob bei mc donalds um mir mein Geld zu verdienen. Momentan bin ich aber ziemlich im lernstress wegen dem anstehenden Abi Prüfungen. Ich möchte meinen minijob aber noch weiterführen und habe deshalb meiner Chefin gesagt ich möchte nur insgesamt 10h am Wochenende eingeteilt werden und freitag unf samstags nur bis 23 uhr. Das hat die auch die ersten Wochen so gemacht. Aber momentan hält sie sich nicht mehr dran. Ich habe sie auch schon darauf angeschrieben und gesagt das ich z.B. am freitag nur bis 23 arbeiten möchte. Häufig kommt es vor das sie mich für 2 mal 6 Stunden einsetzt. Klar! 1 Stunde mehr am Tag ist nicht die Welt, aber es wäre 1h mehr zum lernen oder für meine Freizeit. Ist es irgendwie unmöglich von mir solche Dinge zu verlangen... frage mich nur wie ich jetzt weiter verfahren soll
Mir würde eine Antwort sehr helfen
Danke
4 Antworten
Als Minijobber stopfst Du Lücken - und die entstehen gerade am Wochenende. Die Fast-Food-Restaurants haben es schwer, Personal zu finden. Da muss schon was geboten werden - wie eben ein freies Wochenende.
Du kannst kündigen oder mit dem Vorgesetzten sprechen, ob man das Arbeitsverhältnis ruhen lassen kann bis Du Dein Abi hast.
Sie muss deinen Wünschen nicht nachgehen. Ihr beide haltet euch an das, was im Vertrag steht. Was steht darin?
Willst du andere Arbeitszeiten, wird ein neuer Vertrag und ein tieferer Lohn angesetzt.
Vor allem am Wochenende braucht man Leute, weil da am meisten los ist. Ist natürlich schlecht, wenn du genau dann nicht kannst.
Weise auf die Stellen im Arbeitsvertrag hin, wo ganz klar geregelt ist, dass du dir deine Arbeitszeiten selbst aussuchen darfst.
Wenn du das nicht von Anfang an so vertraglich vereinbart hast dann hast du kein Recht darauf das jetzt zu fordern. Entweder musst du dich an deinen Vertrag halten denn du zugestimmt hast oder du musst kündigen wenn man nicht auf freiwilliger Basis deinen Wünschen nachkommen will/kann.