Muss ein Zeuge den Täter nennen/verraten, wenn er ihn kennt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie hier schon gesagt wurde, hat ein Zeuge nicht das Recht, eine Aussage zu verweigern, solange er mit dem Beschuldigten nicht verwandt oder verschwägert ist oder sich selbst belasten müsste.

Und du hast schon Recht… solange der Zeuge nichts gesehen oder gehört haben will, wird es auch schwierig, dem etwas anderes nachzuweisen.

In der Praxis werden Ermittlungsbehörden sich diese Mühe auch nicht machen, solange es nicht um schwerwiegende Straftaten von erheblichem öffentlichen Interesse geht. Sollte sich in solch einem Fall ein Zeuge allerdings quer stellen und so ein Ermittlungsverfahren behindern, gibt es da schon Mittel und Wege, ihn zum Reden zu bringen, von der Zwangsvorladung bis zur Inhaftierung im Falle eines Meineids.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Rein rechtlich können Zeugen nur in Beugehaft genommen werden, wenn sie bei Gericht die Aussage verweigern. Bei der Polizei darfst du dich also dumm stellen.

§52 StPO

Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt

1. der Verlobte des Beschuldigten;

2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;

2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;

3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

Strafbar gem. §153 StGB

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Aber: man muss es dir sicherlich erst mal nachweisen können..

Angenommen es passiert irgendwo eine Straftat mit anwesenden Zeugen, welche den Täter in dem Fall dann kennen, er aber die Flucht ergreift. Müssen diese dann der Polizei den Täter verraten und ihn nennen oder haben die das Recht zu schweigen/alles zu verweigern, bzw. muss ich dann erstmal beweisen, dass es überhaupt Zeugen sind?

Deine Aussage kannst du immer verweigern.

Allerdings bist du auch jederzeit dazu befugt eine Aussage zu tätigen. Aussagen zwischen Tätern und auch zwischen Opfern decken sich niemals zu 100 %. Es wird immer jemand etwas anderes in Erinnerung haben. Deswegen sind Fälle bei denen sich Aussagen zu 100 % decken besonders auffällig. Aus Tätersicht, wie auch aus Opfersicht.

Wenn das Opfer jetzt die Polizei ruft und Anzeige erstatten will, der Täter aber abgehauen ist und die Polizei die Leute befragt nach Informationen und Zeugenaussagen und der Freund dann nicht erwähnt, dass er eigentlich weiß wie der Täter heißt und wo er wohnt sondern nur sagt er kenne den Typen nicht, kann man dagegen irgendwas machen?

Wenn keine Anzeige erstattet wird und das Opfer sich nicht bei der Polizei meldet, dann findet auch keine Strafverfolgung statt. Wenn das Opfer allerdings von der Polizei aufgrund von besorgten Zeugen befragt wird und nichts aussagt, dann wird eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Polizei kann ja keine Gedanken lesen und wissen, dass Opfer und Täter sich kannten.

Janni1199 
Fragesteller
 03.05.2024, 02:03

Ja klar, aber in dem Szenario war der Freund ein dritter der noch Anwesend war.

Also Opfer, Täter, dritter Zeuge (von dem ich als Opfer zBs. vorher mitbekommen habe, dass die sich kennen weil er ihn im Laden begrüßt hat oder sonst was)

Und dann passiert irgend eine Straftat gegen mich: Prügelei, Diebstahl sonst was und ich will es der Polizei melden, aber bis die da sind, ist der Täter über alle Berge. Und jetzt sag ich der Polizei der Kellner XY da zBs. hat den Täter noch bevor die Tat passiert ist begrüßt gehabt und ich und andere haben das gesehen, aber er sagt er kennt ihn nicht, dann wird das ja wohl oder übel zu nix führen, weil wie will man beweisen, dass er den längst geflohenen Täter eigentlich kennt und bei der Identifizierung helfen müsste?

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HawkeyeDZoro  03.05.2024, 02:21
@Janni1199

Wenn eine Person die Aussage verweigert hilft dir das nicht weiter. Die Aussage zu verweigern ist in deinem Fall sogar einfacher (nur er kennt die Person und die Leute haben die Person nur mal kurz beachtet).

Unter Eid wäre das wesentlich riskanter, denn dann kommen zusätzliche Strafen auf jemanden zu wenn er oder sie beim Lügen erwischt wird.

Und hier ist der Punkt. Wenn 10 Leute die exakt gleiche Geschichte erzählen fehlerfrei, dann wirft das Fragen auf. Deswegen sind Aussagen die sich zu 100 % decken oft verdächtig. Nicht weil sie gleich sind, sondern wenn sie von 10 Personen kommen aus 10 verschiedenen Perspektiven, KÖNNEN sie sich nicht zu 100 % decken.

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Hi, eigentlich müsste man als Zeuge wahrheitsgemäß aussagen. Zeugnisverweigerungsrecht hat man nur bei nahen Angehörigen, oder wenn man sich selbst belasten müsste.

Die meisten werden halt sagen Kenne ich nicht, hab nichts gesehen oder gehört. Da müsste dann erstmal das Gegenteil bewiesen werden um die zu belangen.

Janni1199 
Fragesteller
 03.05.2024, 02:07

Ja gut und das zu Beweisen ist ja eigentlich nicht so richtig möglich oder? Man kann ja nicht im Privatleben des anderen rumschnüffeln und ihn verfolgen, bis er sich mal mit dem Täter privat trifft? Daher muss man bei sowas auf Kooperation und gesunden Menschenverstand hoffen, wie ich das verstehe, damit so ein Fall gelöst werden kann. Solange es keine anderen Wege gibt Täter zu identifizieren und nur der dritte Zeuge (Freund) es machen könnte.

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