Polizei vertrauen?
wenn zb mein freund ein täter ist von einer schlägerei ist und noch geschnappt wurde. und ich ( seine freundin) in bei der vorladung sein namen genannt habe. Wird der polizist es ihn sagen wer ihn verraten hat ? (man hat den polizist gesagt sag es keinen)
Hat die Polizei das Recht es dem Täter weiterzusagen von wem man seinen namen heraus gefunden hat ?
4 Antworten
Der Polizist wird das vermutlich niemandem erzählen. Aber das steht doch in der Akte. Und auf die kann der Beschuldigte mit oder ohne Anwalt Einsicht nehmen.
Bei der Polizei- nein
Vor Gericht- wird er es wohl erfahren ..
Kommt darauf an...Wenn das Gericht persönliches Erscheinen für erforderlich hält, wird dir schriftliches nichts nützen.
Die Polizei wird es ihm vermutlich nicht sagen - aus ermittlungstaktischen Gründen.
Spätestens vor Gericht musst du dennoch Ross und Reiter benennen und dann wird er es auch erfahren, wer gegen ihn ausgesagt hat.
Nein, du kannst eine Aussage vor Gericht NICHT schriftlich einreichen.
JA, du MUSST vor Gericht erscheinen.
NEIN, du hast kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Keine Ahnung ob die Polizei eine Schweigepflicht haben aber am Gericht müsste alles offenkundig die Wahrheit vor dem Licht kommen.
muss man gericht gehn oder kann man auch eine schrifliche aussage tätigen