Muss die Polizei jede Anzeige bearbeiten?
Ein Freund von mir, hat von seinem Nachbarn, einen Blumentopf mit pflanze( ca 1kg) an den Kopf geworfen bekommen. Der Freund hat keine Verletzung, nur ein bischchen Kopfweh gehabt.
Da das nicht das erste mal war das der Nachbar so was macht, ist er damit zur Polizei gegangen.
Auf der Wache haben sie dann gesagt: mit solchen Lappalien beschäftigen sie sich erst gar nicht.
Danach wurde es bei einer anderen Wache zur Anzeige gebracht.
Die Frage ist:
Muss die Polizei so einer Sache nachgehen oder können die das nach eigenem Ermessen machen.
10 Antworten
Die müssen jede Anzeige aufnehmen.
Ein Blumentopf an den Kopf zu werfen ist in meinen Augen auch keine Lappalie mehr. Eine Lappalie ist es, wenn der Nachbar sagt "Du bist ein *Piep*loch".
Die hatten halt einfach keine Lust. Es ist nicht Aufgabe der Polizei zu entscheiden, ob etwas strafrechtlich relevant ist, sondern alleine die Aufgabe der Staatsanwaltschaft.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wäre möglich, wenn nicht sogar angebracht.
Ein Freund von mir, hat von seinem Nachbarn, einen Blumentopf mit pflanze( ca 1kg) an den Kopf geworfen bekommen. Der Freund hat keine Verletzung, nur ein bischchen Kopfweh gehabt.
Diese Straftat muss die Polizei sogar von Amts wegen verfolgen, dazu ist es nur der Kenntnisnahme nötig. Nennt sich gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB und ist ein sogenanntes Offizialdelikt.
Ja, vielleicht konnte der Freund die Pflanze nicht beschreiben und sollte noch mal wieder kommen.
Eine Anzeige nicht aufzunehmen ist Strafvereitelung im Amt.
Ja, sie müssen die Anzeige aufnehmen. Geht noch mal hin und droht mit einer Beschwerde, wenn sie ihrer Arbeit nicht nachkommen. Was aus der Anzeige wird entscheidet die Staatsanwaltschaft und nicht die Polizei