Muss der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung bestätigen?

3 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Eine Kündigung ist in der Regel eine einseitige Willenserklärung eines Vertragspartners. Mit Ausnahme eines Aufhebungsvertrages bedarf es daher im Arbeitsrecht ansonsten keiner Zustimmung des Vetragspartners.

Allerdings darf sich der gekündigte Vertragspartner zumindest dann den Rechtsweg zur Prüfung der Zulässigkeit bzw. formalen Rechtmäßigkeit einer gegen ihn gerichteten Kündigung zu Hilfe nehmen.

Eine ordnungsgemäße Kündigung kann man nicht ablehnen.

Die Frist hast du doch sicher eingehalten?!

Im Streitfall mußt allerdings du den ordnungsgemäßen Zugang beweisen.

Bestätigen muß die niemand.


Inkognito-Nutzer   25.07.2025, 20:51

Ja habe ich 👍🏻

Kurze und klare Antwort: Nein.