Muss der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung bestätigen?
Muss er das? Und wenn ja, wie lange nach Erhalt der Kündigung darf er sich damit Zeit lassen? Und wenn er das ablehnen kann, wann muss er dies spätestens mitteilen ( Frist?)
3 Antworten
Eine Kündigung ist in der Regel eine einseitige Willenserklärung eines Vertragspartners. Mit Ausnahme eines Aufhebungsvertrages bedarf es daher im Arbeitsrecht ansonsten keiner Zustimmung des Vetragspartners.
Allerdings darf sich der gekündigte Vertragspartner zumindest dann den Rechtsweg zur Prüfung der Zulässigkeit bzw. formalen Rechtmäßigkeit einer gegen ihn gerichteten Kündigung zu Hilfe nehmen.
Eine ordnungsgemäße Kündigung kann man nicht ablehnen.
Die Frist hast du doch sicher eingehalten?!
Im Streitfall mußt allerdings du den ordnungsgemäßen Zugang beweisen.
Bestätigen muß die niemand.
Ja habe ich 👍🏻
Kurze und klare Antwort: Nein.