Müssen bei Installation eines Bad-Lüfters Lüftungsschlitze in die Tür?

5 Antworten

Ohne Fenster, ist eine mechanische Ablüftung vorgeschrieben (Musterbauordnung, Landesbauverordnungen).

Wieviel tatsächlich, praktisch abgelüftet werden kann, hängt von den Druckverlusten der Zu- und Abluftströmungen, sowie der p,V Kennlinie des Ventilators ab.

Grundsätzlich gehe ich als TGA Planer von dem jeweils benötigten Luftwechsel aus (Luftvolumenstrom = zu realisierender Betriebsparameter).
Danach wird der notwendige bzw. passende Lüfter ausgewählt.

Reine Toiletten sind dabei etwas anders zu behandeln, als die Kombi Bad + WC.

Bei technisch erzwungener Ablufterzeugung in einem Raum, ist gleichwertige Zuluft notwenig, um den notwendigen Druckausgleich zu gewährleisten, andernfalls ist der notwendige Luftwechsel nicht möglich.

Dieser kann auch, je nach Luftmenge, durch Luftverbund angrenzender Räume gewährleistet werden (Nachströmöffnung Tür). Grundsätzlich hat hier der Techniker daher durchaus Recht.

Da magst du recht haben. 
Wie die Fragestellerin beschreibt, ist es aber eine Leichtbaudecke. Die ist nach oben offen und dichtet den Raum nicht ab.  

Wie soll es da zu einer Druckverminderung kommen?

Und was mich noch viel mehr interessieren würde: Welchen Unterdruck würde so ein schlapper 20-Watt-Lüfter in einem Raum mit schätzungsweise 12 Kubikmeter Raumluft schaffen und wie lange braucht er dafür?

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kann ausreichend frischluft nachströmen, dann nicht, an sonsten müsste schon für Belüftung gesorgt werden!

austesten kann man das relativ einfach, in dem man, je nach dem ob die türe nach innen oder nach aussen aufgeht, diese nicht ganz zu macht, und dann den lüfter an, wird sie ganz zu bzw. einen spalt weit aufgesaugt, ist das ein sicheres zeichen, dass ihr eine belüftung braucht.

bist du nicht sicher, dann würde ich an deiner stelle auf jeden fall eine belüftung in die türe einbauen (lassen) mach das ding aber nicht zu klein.

lg, Anna

Gemäß DIN 18017-3 (Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster) ist bei einer mechanischen Abluft für ausreichende Luftnachströmung zu sorgen.

Dies kann über Überströmluftdurchlässe realisiert werden.

Da hierfür ein Auslegungs-Differendruck von weniger als 1,5 Pa eingehalten werden muss, wäre bei einem Volumenstrom ja 10 m³/h eine freie Querschnittsfläche von 25 cm² zu realisieren (20 m³/h = 50 cm²; 40 m³/h = 100 cm² etc.). Wenn die Zugangstür ohne umlaufende Dichtung ausgeführt wurde, dürfen 25 cm² für die Fläche angerechnet werden. 

Wichtig ist also zu wissen, wieviel Volumenstrom der Ablüfter fördert. Erst dann kann festgelegt werden, ob es lang, die Dichtungen aus der Tür zu entfernen oder ob eine Öffnung vorgesehen werden muss.

Sollte die Tür einen offenen Spalt zum Boden haben, so kann auch diese freie Querschnittsfläche angerechnet werden.

Ja genau so ist das!

Die freie Nachströmöffnung kann also nicht
nur über ein Gitter in der Tür realisiert werden sondern z.B. auch durch eine Nachströmöffung
in der Wand oder durch das kürzen der Tür. Wichtig ist nur: Es muss genügend Luft nachströmen können!!

Viele Grüße Luft-i-Kuss

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Und das der Toiletten-Raum nach oben quasi offen ist (Leichtbaudecke mit 60x60-Platten) spielt keine Rolle?  
Alle Räume haben diese Decke, da vor Aufstellen der Wände das Ganze eine Lagerhalle mit 5 Meter Innenhöhe war.
Oberhalb der Platten sind alle Räume inkl. Flur miteinander verbunden. Ein Differenzdruck könnte somit kaum aufgebaut werden. 

Der Lüfter-Volumenstrom ist laut Datenblatt max. 90 m³/h  

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@Elfieelf

Zuerst bitte ich um Verständniss dafür, dass ich mich nicht nochmal komplett in die Fragestellung eingelesen habe.

Grundsätzlich gilt, innenliegende Räume ohne Öffnung ins Freie (z.B. Tür oder Fenster) müssen mechanisch be-/entlüftet werden. Ein abführen der Luft aus einem WC-Raum in eine Abhangdecke, welche zu den umliegenden Räumen offen ist, ist nicht zulässig. WC-Räume müssen ins Freie entlüftet werden. Anders herum darf die Luft aus z.B. Büroräumen zur Nachströmung in das WC genutzt werden.

Bei einer mechanischen Entlüftung muss für ausreichend Nachströmung gesorgt werden. Dies kann natürlich auch über eine luftdurchlässige Decke erfolgen, ist aber in einem WC eher unpraktisch, da der Lüfter (üblicherweise im Bereich der Decke montiert) somit nicht für eine richtige Durchströmung des Raumes sorgt. Die Durchströmung würde dann primär nur an der Decke statt finden. Trotzdem würde diese Variante die Norm erfüllen und für ausreichend Frischluft sorgen. Ob sonstige Gerüche dann abgetragen werden glaube ich jedoch eher nicht.

90m³/h sollten für eine WC-Anlage mit z.B. 3-4 WC´s ausreichen.

Als Nachströmöffnung benötigt man bei 90m³/h einen mind. freien Querschnitt von 395 cm² (25cm² können bei Türen ohne Dichtungen abgesogen werden). Dies über die Fugen der Abhangdecke zu realisieren ist eher unwahrscheinlich. Man könnte jedoch ein oder mehrere Gritter in die Decke machen, um die Nachströmung zu gewährleisten.

Bei der Nachströmung über die Decke, kann es jedoch dazu kommen, das sich Gerüche aus dem WC in die restlichen Räume überträgt, wenn der Lüfter wärend des Betriebes nicht für eine Ausreichende Durchströmung des raumes sorgt. Bitte hierbei beachten.

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Im Baumarkt gibt es aus Kunststoff so Lüftungsverkleidungen.

Dazu ist nur ein rechteckiges Loch unten in der Tür nötig.

Du solltest dem Techniker vertrauen.