Frage
Antwort
Bei technisch erzwungener Ablufterzeugung in einem Raum, ist gleichwertige Zuluft notwenig, um den notwendigen Druckausgleich zu gewährleisten, andernfalls ist der notwendige Luftwechsel nicht möglich.
Dieser kann auch, je nach Luftmenge, durch Luftverbund angrenzender Räume gewährleistet werden (Nachströmöffnung Tür). Grundsätzlich hat hier der Techniker daher durchaus Recht.