Mündliche Ergänzungsprüfung Koch?

1 Antwort

Mündliche Ergänzungsprüfung Die mündliche Ergänzungsprüfung bezieht sich nur auf die schriftlichen Prüfungsfächer. Sie kann demnach nur gewährt werden, wenn in bis zu zwei der schriftlichen Prüfungsfächer die Prüfungsleistungen mit "mangelhaft" (unter 50 bis 30 Punkte) und in den übrigen Fächern mit mindestens "ausreichend" (mindestens 50 Punkte) bewertet wurden und wenn dies für das Bestehen der Prüfung von wesentlicher Bedeutung ist. Die mündliche Ergänzungsprüfung kann nur in einem der beiden mit "mangelhaft" bewerteten schriftlichen Fächer ermöglicht werden. In einer Dauer von ca. 15 Minuten werden vom Prüfungsausschuss mündliche Fragen gestellt, die sich auf den in der Ausbildungsordnung für dieses Prüfungsfach vorgesehenen Inhalt beziehen. Die Bewertung der Leistung in der mündlichen Ergänzungsprüfung erfolgt nach dem in der Prüfungsordnung festgelegten 100-PunkteSchlüssel. Bei der Ermittlung des neuen Ergebnisses für das Prü- fungsfach werden die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis zwei zu eins gewichtet: Punkte schriftlich x 2 + Punkte mündliche Ergänzungsprüfung : 3 = neue Punktzahl des Faches = Note entsprechend Punkteschlüssel Die Prüfungsteilnehmer erhalten von der Kammer einen Ausdruck mit dem vorläufigen Ergebnis der schriftlichen Prüfung zugesandt. Weist dieser in bis zu zwei der schriftlichen Prüfungsfächer mangelhafte Prüfungsleistungen aus und ist das dritte Prüfungsfach mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, wurden aber im Ergebnis der schriftlichen Prüfung keine ausreichende Leistungen erzielt, so ist dem Ausdruck auch ein Antragsformular für die mündliche Ergänzungsprüfung beigefügt. Das Antragsformular muss - sofern der Prüfungsteilnehmer die mündliche Ergänzungsprüfung ablegen möchte - zu den "Praktischen Übungen" mitgebracht werden. Dadurch soll gewährleistet sein, dass der Prüfungsausschuss nach Abnahme der Leistungen im Fach "Praktische Übungen" dem Prüfling mitteilen kann, ob dem Antrag stattgegeben wird und wann die mündliche Ergänzungsprüfung stattfindet (in der Regel unmittelbar nach der Abnahme der "Praktischen Übungen"). Für diese Prüfungsteilnehmer endet die Prüfung erst nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfung. Die Prüfung ist bestanden, wenn durch die mündliche Ergänzungsprüfung mindestens ausreichende Leistungen in der schriftlichen Prüfung erzielt wurden und die erforderlichen 150 Punkte erreicht wurden. 

Quelle: https://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/berufsbildung/ausbildung/abschlusspruefung/Erlauterung_Koch.pdf

sayhellotyson 
Fragesteller
 02.06.2018, 14:56

vielen lieben dank, aber heisst es jetzt, dass er in 6 Monaten dennoch den 2. Teil schriftlich wiederholen muss? er hat ja in 2 Teilen ein mangelhaft.

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Novos  02.06.2018, 16:17
@sayhellotyson

Maximal zwei 5 darf er haben und in einem der beiden Fächer wird geprüft. Wenn er dann die Prüfung bestanden hat, ist er "durch"

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