MUDr. Anerkennung in Deutschland

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Jeder Abschluss der zur Ausübung des Arztberufes in einem EU Mitgliedstaates berechtigt muss von den anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden.

Zuständig für die Anerkennung von ausländischen Studienleistungen ist das zustädige Landesprüfungsamt.

Zu bedenken ist dass der Titel MUDr. keine Entsprechung in Deutschland hat und nicht mit dem Titel Dr.med. zu verwechseln ist.