Mpu um Personenbeförderungsschein zu bekommen?

1 Antwort

Wenn die FEB Zweifel an der Eignung zur Personenbeförderung hat, darf sie natürlich auch eine MPU anordnen. Dies ist in §48 FeV geregelt:

Zitat:

(8) Begründen Tatsachen Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers oder an der Gewähr der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen des Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, finden die §§ 11 bis 14 entsprechende Anwendung. Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde hat der Inhaber der Erlaubnis seine Fachkunde erneut nachzuweisen, wenn Tatsachen Zweifel begründen, ob er diese Kenntnisse noch besitzt. Bestehen Bedenken an der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen, kann von der Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html


Gottkoenig149  03.06.2025, 12:20

Hallo,

vielen Dank für die Frage und die Antwort.

Bedeutet das auch, das die Führerscheinstelle, wenn Sie im Zuge des P-Schein Antrags eine MPU anordnet, bei Nichtbestehen der MPU auch den regulären Führerschein entziehen darf/kann?

Grüße

nancycotten  03.06.2025, 18:03
@Gottkoenig149

Das kommt mW darauf an, weswegen die Untersuchung nicht bestanden wurde (Drogenprobleme, körperliche Defizite), kann dir diese Frage aber leider nicht mit absoluter Sicherheit beantworten - sorry.

Gottkoenig149  04.06.2025, 13:38
@nancycotten

Ok. Trotzdem danke für die Antwort. Klar, kommt natürlich darauf an, warum eine Untersuchung nicht bestanden wurde.