Motorrad Vollgutachten angeordnet trotz Abgabe der Mängelkarte. Ist das so normal?
Guten Tag,
ich wurde mit meinem Motorrad kontrolliert, dabei hatte die Polizei unzulässige LEDs und einen abgefahrenen Reifen zu beanstanden. Daraufhin habe ich eine Mängelkarte bekommen, diese 2 Mängel seien innerhalb von 2 Wochen auszubessern und der Polizei erneut vorzuführen. Daraufhin habe ich das Motorrad bei einer anderen Polizeiinspektion vorgeführt, die Mängel wurden als behoben abgestempelt und die Mängelkarte wurde der Polizeiinspektion, die mich ursprünglich kontrolliert hatte zurück übermittelt. Ich dachte das Thema sei damit vom Tisch.
Nun kam ein Brief vom Landratsamt in welchem ich dazu aufgefordert werde das Motorrad zum Rückerlangen der Betriebserlaubnis einem Sachgutachter vorzuführen und ein Vollgutachten nach Paragraph 21 machen zu lassen. Außerdem sei meine Betriebserlaubnis erloschen.
Nun meine Frage: Ist das normales Prozedere oder ist da eventuell irgendwo ein Fehler unterlaufen?
2 Antworten
ohne Einsichtnahme der Akten , was willst da beurteilen?
und der Polizei erneut vorzuführen.
du hast nur die Mängelkarte retourniert, das wird der Fehler gewesen sein
Naja die Mängelkarte wurde von der Polizeidienststelle, bei der ich das Motorrad vorgeführt habe gestempelt und von denen dann weiterversendet an die Stelle, die mich ursprünglich kontrolliert hatte. Vielleicht einfach beim Versand verloren gegangen oder so anders kann ichs mir nicht erklären. Trotzdem danke für die Antwort
...Du solltest wohl nicht nur die Mängelkarte zurückführen, sondern Dein Motorrad dort vorstellen, zwecks Kontrolle, ob die Mängel tatsächlich abgestellt sind...
Ich war selbstverständlich bei der Polizei und habe es vorgeführt, betreffende Polizeiinspektion hat es ja auch weitergeleitet an die ursprüngliche Station. Bin ja nicht auf den Kopf gefallen, aber ich formulier die Frage nochmal um, das kann man tatsächlich missverstehen.