Mängelkarte - was passiert beim Abmelden des KFZ's?

Hallo, ich habe im November eine Mängelkarte von der Polizei bekommen, weil ich mein Gutachten der Spurplatten nicht mitgeführt hatte. Obwohl die Platten im Schein eingetragen waren. Das Gutachten habe ich dann vorgelegt, da wurde mir dann gesagt ich dürfe die Platten so nicht fahren, da die vorderen um 5mm breiter sind als die hinteren. Nun hab ich diesen "Mangel" also auch beseitigt (Platten demontiert und so zum Polizeipräsidium gefahren) und urplötzlich wurde mein Auto von einem anderen Beamten nochmals komplett untersucht.

Dieser gab mir jetzt erneut eine Mängelkarte da er sich zu fein war auf den Boden zu knien und die Feder/Dämpfernummer zu kontrollieren. Wobei das unsinnig ist, da sein Kollege bereits davon Fotos gemacht hat. Seiner Aussage nach ist die Zeitspanne aber schon zu groß und ich hätte das Fahrwerk ja manipulieren können.

Da das Auto immernoch auf meinen Vater läuft, drohte er damit, dass sowohl ich als auch mein Vater einen Punkt bekommen, wenn er keinen Stempel vom TÜV auf der Mängelkarte sieht.

Nun langsam verliere ich die Geduld. Da das Auto im Frühjahr sowieso ein neues Fahrwerk und andere Felgen erhält und somit neu abgenommen werden muss, dachte ich mir ich melde es jetzt bis zum April ab und melde es dann ab da neu an, diesesmal aber auf meinen Namen.

Meine Frage nun: Muss ich nun trotzdem vorher zum TÜV oder kann ich das Auto jetzt sofort abmelden und die Mängelkarte ist Geschichte?

Lieben Gruß

Auto, TÜV, Mängelkarte

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