Mängelkarte abmelden?
Hallo, Ich habe eine Mängelkarte von der Polizei bekommen weil mein Hinterreifen zu wenig Profil hat. Meine Frage ist ob ich die Maschine abmelden kann (wollte die eh als ausschlachtmodell den nächsten Monat verkaufen) und ob damn die Mängelkarte verfällt. Grüße
4 Antworten
Kein Problem. Ruf halt auf der Revierwache an und sag Bescheid, daß Du das Fahrzeug abgemeldet hast.
Die Mängelkarte muss i.d.R an die Zulassungsstelle, selten an die Polizei zurück geschickt werden.
Bei beiden kannst Du ja die Abmeldung nachweisen, dann hat es sich erledigt.
Meldest du das Fahrzeug ab, wird die Mängelkarte hinfällig. Sollte dann aber auch zeitnah geschehen. Da für beides die Zulassungsstelle zuständig ist kannst du dich dort auch direkt melden und Bescheid geben.
Abmelden bringt nichts das Bussgeld oder Verwarnung kommt trotzdem Grund der Mangel ist vor abmelden entdeckt worden .
Werden an Ihrem Fahrzeug Mängel festgestellt, wird Ihnen eine Mängelkarte ausgestellt. Auf dieser werden unter anderem festgestellte Mängel, Kontrollort und Organisationen, bei denen die Beseitigung der Mängel nachgewiesen werden kann, vermerkt.
Stellen wir fest, dass Sie eine Mängelkarte erhalten haben, uns Ihr Exemplar jedoch nicht mit der Bestätigung über die Beseitigung des Mangels zugeschickt wurde, werden wir als Ordnungsbehörde tätig. Sie müssen dann mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld rechnen.
Nicht gsnz korrekt. Wird das Fahrzeug innerhalb der Frist abgemeldet hat sich das mit den Mängeln erledigt.