Mitten im Schuljahr sitzen bleiben also von der 11te in die 10te?
Hey, hatte beim Halbjahreszeugnis 7 Defizite (bin in der Q1 auf dem Gymnasium in nrw) und werde daher sitzen bleiben( werde dann nächstes Jahr auf eine höhere handelsschule wechseln ). Jetzt habe ich am Dienstag ein berarungstermin und wollte fragen ob die mich mitten im Schuljahr in die 10te zurückstufen dürfen ?
4 Antworten
Ich wohne in Niedersachsen, vielleicht ist dort einiges anders als in anderen Bundesländern! Auf Niedersachsen bezogen:
Nein, ein Zurückstufen während des laufenden Schuljahres ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahme: in den ersten Wochen eines Schuljahres, wenn dann bereits deutlich wird, dass der Schüler den Anforderungen nicht gerecht werden kann.
Da Du bereits in Q1 bist, hast Du doch bereits Deinen erweiterten Realschulabschluss erworben. Was möchtest Du auf der Höheren Handelsschule? Du solltest überlegen, ob für Dich ein Wechsel (mit Wiederholung in Q1) in ein Fachgymnasium eine Alternative sein könnte. Auch über eine Berufsausbildung solltest Du nachdenken, bevor du deine Schullaufbahn unnötig in die Länge ziehst.
Möchte auf der höheren handelsschule mein fach-Abi machen weil ich das Gymi nicht packe ;)
Wieso willst du auf eine höhere Handelsschule wechseln, wenn du sowieso schon mit dem Schulstoff zu kämpfen hast und sowieso sitzen bleibst. Wenn du zu schlecht bist, wirst du an der höheren Handelsschule nicht genommen.
Und ja, es ist erlaubt, dich mitten im Schuljahr eine Klasse runter zu stufen. Bei dir hätte das aber wenig Sinn.
Durch Abschluss der 10. Klasse hast du deine mittlere Reife erlangt. Solltest du jetzt runtergestuft werden, hättest du noch mal die Chance, deinen Realschulabschluss aufzubessern.
Wer einen Realschulabschluss z.B. mit 16 abschließt, ist automatisch von der Schulpflicht befreit. Kommt aber aufs Bundesland drauf an.
Nein, bei uns in NRW ist man bis zum 18 Lebensjahr Schulpflichtig
Ok, na dann. Also ich komme aus Bayern und hab da eine gekannt, die ihren Hauptschulabschluss mit 14 bekommen hat. Danach hätte sie eigentlich noch 4 Jahre Schulpflicht gehabt, hat dann aber ein Berufsvorbereitendes Jahr besucht und war dann mit 15 von der Schulpflicht befreit.
Normalerweise geht das nur zum Halbjahr.
Ja, ist erlaubt.
Hä, natürlich nimmt mich die höhere handelsschule an, wenn die sehen das ich das Gymnasium nicht schaffe... Und da ich noch Schulpflichtig bin werden die mich auch nehmen