Mit wie viel Jahren kann man einen 50 km/h Rollerführerschein machen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ein Roller mit Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 50km/h fällt in die Fahrerlaubnisklasse A1!

einen soganannten "Rollerführerschein" gibt es sowieso nicht, da Roller nur eine Bauform ist und je nach modell und Motorisierung in die Führerscheinklassen AM, A1, A2 oder sogar A fallen kann.

Die Führerscheinklasse AM hat eine Begrenzung auf eine Bauartbedingte höchstgeschwindigkeit von 45km/h und 50ccm

sowohl die Führerscheinklasse AM als auch die Klasse A1 kann man mit 16 erwerben mit Ausnahme von Thürigen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. dort kann man diese mit 15erwerben.

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#AM

Hallo Gast04

Es gibt keine bindende Vorschrift, mit welchem Alter man sich in der Fahrschule anmelden darf. Üblicherweise wird die Fahrschule darauf achten, dass der Bewerber sich nicht früher als ein Jahr vor Erreichen des Mindestalters anmeldet.

alle Fahrschulen (die eine Webseite haben) und alle Webseiten die sich mit Führerscheinangelegenheiten befassen berichten aber folgendes:

Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

siehe auch folgenden Link:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad_neu.htm

Man kann ihn mit 15,5 Jahren anfangen damit er pünktlich zum 16. Lebensjahr ausgestell wird.

Mit ihm darf man Roller mit 50ccm und 45km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Das wäre Führerscheinklasse M. Soweit mir bekannt, kann man diese mit 16 Jahren erlangen.

Crack  28.12.2013, 00:16

M gibt es schon seit fast einem Jahr nicht mehr.

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Klasse AM ist ab 16. Ausnahme: Du bist aus Sachsen, Thüringen oder Sachsen-Anhalt. Dort wird derzeit Klasse AM ab 15 getestet.