Mit was für eine Strafe muss ich rechnen?
Ich bin (19) Jahre alt und noch nicht rechtlich aufgefallen und habe ausversehen die falschen Böller gekauft die vom Zoll eingezogen wurden es waren 2 Packungen wo jeweils 10 stück drin, sind kann das Strafverfahren gegen mich fallen gelassen werden da es „nur Funkenschlag 3“ waren ? Oder muss ich mit einer hohen Geldstrafe rechnen ?
Wieso wurden die vom Zoll eingezogen? Sie tragen doch das CE-Siegel?
Sie sind Kategorie F3
5 Antworten
Ich sehe an denen nichts illegales. Vermutlich ein Fehler des Zolls, die sind häufig nicht besonders gut ausgebildet, wenn es um Feuerwerk geht.
Also ich bin mir nicht ganz sicher, aber laut Aufdruck ist das ein Schallerzeuger nach Kategorie P1. Die Nummer der Baumusterprüfbehörde (hier 1646) sagt mir jetzt erst mal nix. Allerdings gibt es auch genug legale F2 Feuerwerkskörper mit dieser Nummer (habe gerade die vollständige Liste der in DE zugelassenen F2 durchgeschaut und mehrere Feuerwerkskörper gefunden). Leider habe ich keine Liste mit P1 zu hause. Aber die Knaller sind von Funke und sämtliche angaben vorhanden. Sieht mir im Momant legal aus.Die Dinger sollten völlig legal sein, warum der Zoll die eingekloppt hat verstehe ich nicht. Nimm Dir einen Anwalt und hol Dir das Zeug wieder.
Nö, das macht es einfacher. Wo hast DU die Knaller gekauft?
Ich glaube ich weiß jetzt wo das Problem ist. Die Behörde hat ab dem 01.07.2017 Ihre Zulassung zur Baumusterprüfung abgegeben. D.h. alle Knaller die vor diesem Tag von dieser Behörde zugelassen worden sind, sind auch legal, egal wann sie verkauft werden. Wahrscheinlich haben sich die Zöllner an der Baumusterprüfbehörde gestoßen, da es diese nicht mehr gibt und die diese nicht gefunden haben. Aber da der Böller im Jahr 2017 hergestellt worden ist und von der zu dem damaligen Zeitpunkt gültigen Behörde zertifiziert worden ist sollte dieser Böller legal sein. Aber das ist eine Sache, die nur über einen Anwalt durchzusetzen ist. Und ein mögliches Strafverfahren kann nur so abgebügelt werden.
HZA FFO, na die kann ich leiden! Ich nehme mal an, du hast die Böller im Funkestore in Slubize gekauft. Dann lege Widerspruch ein und nimm Dir einen Anwalt.
Vielleicht stellst du deine Frage in diesem Forum: https://www.feuerwerk-forum.de/forum/kurze-fragen-schnelle-antworten.32/ (das geht auch ohne Registrierung)
Was sol das dem Fragesteller bringen? Die Zöllner haben ihm die Knaller weggenommen, da hilft kein anderes forum. In meinen Augen zu Unrecht. Aber da Behörden das nicht zugeben, hilft nur ein Anwalt.
In meinen Augen zu Unrecht.
Eben, in deinen Augen... vielleicht kann man in diesem Forum eine andere Meinung einholen, im Idealfall von jemandem, der ebenfalls diese Knaller hatte und konkret etwas dazu sagen kann.
Genau, irgendwelche Laien die von geltendem Recht keine Ahnung haben. Die Zöllner haben nach bestem Wissen gehandelt, aber so wie ich das sehe völlig falsch.
Konkretes - außer einen RA aufzusuchen - kannst du dem FS dennoch nicht sagen, nur Vermutungen, nichts was du belegen kannst... ziemlich mager für jemanden, der sämtliche Nutzer eines Forums für Feuerwerk als Laien bezeichnet.
Fehler vom Zoll. Du hast nix zu befuerchten da die Ware Kategorie P1 ist. Natuerlich nur wenn es sich um die gleiche Zulassungsnummer handelt.
Es gab naemlich auch mal die F3-Version.....Optisch das Gleiche, aber mit F3 Zulassungsnummer. Diese duerfen sie dir natuerlich beschlagnahmen und eine Strafe droht dann auch.
Es gilt also abzuklaeren welche Nummer du drauf hattest.
die Fotos sind die die ich gekauft hatte also laut der Verpackung habe ich also mit keinerlei Strafe zu rechnen ?
Nein hast keine Strafe zu befürchten. Ich würde da auch nochmal nach haken was die Herausgabe deiner Ware betrifft.
Da wird nichts passieren da du sofern du Ü18 bist legal besitzen darfst weil sie P1 sind. Ich habe aber schon öfter gehört das Polizei und Zoll P1 Dinger einziehen weil sie sich nicht damit auskennen. Am besten Mal bei der Stelle anrufen die auf dem Wisch steht den du bekommen hast so daß du dir das Zeug wieder holen kannst vor Silvester.
Wie kommst du darauf das die Schallerzeuger F3 sein sollen ?
auf der Packung steht doch ganz klar Kategorie P1.
Achso ne doch nicht im Internet steht das es F3 Böller sind
dieser Artikel ist ein Schallerzeuger und ist in der Kategorie P1 eingestuft.
Weil sie meinten das das es da nicht so stehen dürfte ich weiß nicht was auf mich jetzt zukommt für eine Strafe aber im Internet stehen Sachen wie 3 Jahre Haft oder bis zu 50,000€ Geldstrafe
es kann keinerlei Strafe kommen da du die schallerzeuger erwerben , verbringen und besitzen darfst.
Ja aber wie kommt es dann das ich ein Strafverfahren bekommen habe und das die Böller im Internet in der Kategorie F3 eingestuft sind
unwissenheit der Beamte.
nur weil Pyro market sagt das dieser Artikel F3 wäre heißt dies nicht das sie es tatsächlich sind.
Also glaubst du das das Strafverfahren zu 100% eingestellt wird ?
Ja. Es gibt ja keinerlei Grundlage dich bestrafen zu können.
Ok Dankeschön ich wünsche dir noch einen schönen Abend du hast mir echt sehr geholfen.
Nur eine Sache auf dem Zettel for mein Strafverfahren steht auch ich zitiere „20St. Funkenschlag 3 Kategorie P1“ also wussten sie das es ein P1 Böller ist warum sollte er aber illegal sein
Natürlich wusstet sie das der Artikel Kategorie P1 ist. Ich denke aber das sie sich nicht mit dem rechtlichen auskennen.
fürs nächste mal ist es hilfreich vorher etwas auszudrucken damit du auf der Stelle nachweisen kannst das diese Artikel erlaubt sind zu erwerben.
Ich gehe mal davon aus, das die Packung auf dem Bild nicht vom Fragesteller ist, denn seine wurden ja vom Zoll beschlagnahmt. Moeglicherweise sah seine Packung so aus, aber hatte die aeltere F3-Zulassungsnummer drauf.
Dies scheint die Nummer der belgischen Prüfstelle zu sein: https://tantower.wordpress.com/2014/12/24/wie-kann-man-als-kunde-legales-feuerwerk/