Mit Stehleitern gehen verboten?
Hallo, ich habe eine Frage! Undzwar, es ist doch verboten mit Stehleitern zu gehen…(laut Arbeitsinspektion). Darf man nun als Lehrling dazu gezwungen werden. Darf man den Gesellen dagegenreden ohne ein Problem zu Bekommen (Abmahnung, etc…)
Danke im Voraus!
Wie meinst du das "mit Leiter gehen"?
Naja, wenn man auf der dritten Sprosse der Leiter steht und sich seitlich bewegt wie auf Stelzen.
8 Antworten
Ich kann dir nur sagen, wie es bei uns ist. Bei uns bekämst du einen gewaschenen Anschiss, wenn du solche akrobatischen Kunststücke machen würdest. Die Abmahnung bekämen dann die Gesellen, die dich dazu nötigen!! Zusätzlich muss über einer Arbeitshöhe von mehr als 1,5 mtr. eine Absturzsicherung getragen werden und für diese brauchst du eine Einweisung/Lehrgang.
Danke für den ⭐️! Wobei klar ist, daß man Absturzsicherungen nicht immer und überall tragen kann! Bei uns wird dann oft eben ein Gerüst, oder eine Arbeitsplattform gebaut.
Es gibt gewisse Sicherheitsregeln an die muss man sich halten. Da darf dich niemand zwingen. Aber im grossen und ganzen liegt es an dir wie du dich daran hältst. Man sieht ja heutzutage immernoch die Malerstelzen und so. Aber Es ist die Verantwortung des Monteurs sicherzustellen das du sicher arbeitest. Und du hast das Recht zu sagen wann du etwas nicht machen willst wegen zu hohem Risiko. Es gibt natürlich Situation wo man nicht gewinnbringend arbeiten kann wenn man alle Regeln beachtet. Auch wir benutzen immernoch 12 Spossige Leitern und gehen manchmal auf den obersten tritt und so. Aber jeder Lehrling hat bei mir das recht nein zu sagen und ich fordere auch niemanden dazu auf. Bei uns kommen dann halt Sprüche wie schwul oder Weichei, aber Konsequenzen gibt es keine.
Nein. Der Geselle darf dich nicht dazu zwingen. Durch solche Aktionen beweist er, dass er als Ausbildung ungeeignet ist. Je nach dem wie der Chef drauf ist, kann der Geselle dafür eine Abmahnung bekommen.
Wenn der Chef von dir eine Missachtung der UVV verlangt, dann geh zu der Handwerkskammer und versuche den Betrieb zu wechseln. Lehrlinge sind heutzutage schwierig zu finden. Da kann eigentlich kein Unternehmen solch ein Verhalten erlauben.
Wenn es verboten ist, darfst Du es nicht.
Ist doch ganz einfach :)
Das darf man garantiert nicht .. Du musst im Falle eines Unfalls deiner Guv. oder Bg ( Berufsgenossenschaft) erklären wie es zu dem Unfall kam .. Dafür unterschreibst du wenn du nach (UVV ) Unfallverhütungschvorschriften unterwiesen wirst .. Zwingen darf dich schon mal gar keiner .. Kann ja auch sein , das du Angst bzw. Respekt vor Höhe hast ..also von daher
Vielen Dank!