Mit Luftgewehr erwischt Strafe?

2 Antworten

Auf ihn wird nix zu kommen. Auf seine Eltern wenn dann.

DerRexi 
Fragesteller
 22.03.2021, 23:58

Was kommt den auf seine Eltern zu ?

lg

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FRKILM  23.03.2021, 00:01
@DerRexi

Seine Eltern haben die „Aufsichtspflicht“

Wenn seine Eltern keinen richtigen Grund dem Staat geben können, warum deren Sohn mit einer Waffe rum hantierte, könnte der Staat den 13 Jährigen dem Jugendamt ausliefern.

Jedoch glaube Ich, dass nichts weiter passieren wird, da das nicht weiter schlimm war.

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Ein Luftgewehr mit mehr als 0,5 Joule?

Strafrechtlich wäre es Führen einer Schusswaffe ohne Waffenschein. Darauf steht Gefängnis.

Allerdings ist der Täter noch nicht schuldfähig, von daher wird zwar ermittelt, aber ihm passiert nichts. Die Schusswaffe dürfte eingezogen werden (Strafrecht und Polizeirecht bieten entsprechende Handhaben).

Sollten aber Schäden oder Verletzungen in Zusammenhang mit der Tat entstanden sein, haftet der 13jährige alleine für den Schaden - er muss zahlen.

Der Überlasser der Waffe könnte auch Probleme bekommen.

DerRexi 
Fragesteller
 23.03.2021, 09:34

Was passiert dem überlässer?

lg

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furbo  23.03.2021, 09:36
@DerRexi

Kann man nicht sagen. Man weiss weder wie alt er ist, um welche Waffe es sich genau handelt, warum er es gemacht hat...

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DerRexi 
Fragesteller
 23.03.2021, 09:44
@furbo

Der überlässer müsste 15,16 sein ungefähr.

hat ihn das mal gegeben da er es wegwerfen wollte, es war ein Luftdruck Plastik Gewehr

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furbo  23.03.2021, 09:48
@DerRexi

War es mehr als ein Spielzeug? Ist der Schusswaffentyp erlaubt ( F im Fünfeck)? U.U. ist das Überlassen auch verboten.

Die Crux ist, dass eine Schusswaffe mit einer Geschossenergie über der eines Spielzeuges, sofort voll im Waffenrecht ist. Für das Führen (außerhalb des befriedeten Besitztums) benötigt man zwingend einen Waffenschein. Auch außerhalb Schießen ist verboten.

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DerRexi 
Fragesteller
 23.03.2021, 12:29
@furbo

F war war meines Wissen drauf, und die geschossenergie ist unterschiedlich man pump halt bei dem Ding, und je nach dem wie oft man das macht hat es eine stärkere/schwächere Energie.

lg

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furbo  23.03.2021, 13:31
@DerRexi

Wenn ein F drauf ist, ist es kein Spielzeug mehr, aber frei verkäuflich. Das Überlassen ist dann grundsätzlich erlaubt, soweit es sich um volljährige Personen handelt. An einen 13jährigen sollte man es nicht rausgeben.

Das Führen sowie Schießen außerhalb des befriedeten Besitztums ist verboten und wird bei Strafmündigen hart bestraft.

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DerRexi 
Fragesteller
 23.03.2021, 15:11
@furbo

Okay.

also mit welchen Strafen hat der Besitzer des Gewehres (13) zu erwarten, und welche Strafe erwartet den übergeben der Waffe (15-16)

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furbo  23.03.2021, 16:23
@DerRexi

Das ist Jugendrecht. Eine Freiheitsstrafe wird für den Überlasser kaum angeordnet. Ich denke eher an einen leichten Fingerzeig, eine Verwarnung oder ein paar Sozialstunden. Letztlich ist doch kein Schaden entstanden. Der Besitzer des Gewehres hat nichts zu erwarten. Noch nicht mal das Jugendamt. Es sind "Dummejungenstreiche" die mit dem Gesetz kollidierten. Es bestand dennoch eine Gefahr, wenn Kinder mit Schusswaffen "rummachten", so dass die Polizei eingreifen musste.

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