Mit Luftgewehr erwischt Strafe?
Hey.
Ein Kumpel von mir wurde vor einiger Zeit mit einem Plastik-Pump Luftgewehr erwischt welches er zufor von einem Bekannten bekommen hat.
er war zum Zeitpunkt als er mit dem Gewehr erwischt wurde 13 Jahre alt, die Polizei ist bei ihm zuhause einmarschiert weil mit diesem Gewehr wohl jemand abgeschossen wurde (was nicht stimmte).
die Polizei hat das Gewehr selbstverständlich mitgenommen.und sie sagten zu ihm er bekomme Post und muss sich dazu äußern
meine Fragen wären jetzt.
-Welche Folgen hat es für ihn, da er ja noch so jung ist/war (13)
-wann bekommt er Post (ca)
-was wird bei der Aussage passieren ?
Lg
2 Antworten
Auf ihn wird nix zu kommen. Auf seine Eltern wenn dann.
Seine Eltern haben die „Aufsichtspflicht“
Wenn seine Eltern keinen richtigen Grund dem Staat geben können, warum deren Sohn mit einer Waffe rum hantierte, könnte der Staat den 13 Jährigen dem Jugendamt ausliefern.
Jedoch glaube Ich, dass nichts weiter passieren wird, da das nicht weiter schlimm war.
Ein Luftgewehr mit mehr als 0,5 Joule?
Strafrechtlich wäre es Führen einer Schusswaffe ohne Waffenschein. Darauf steht Gefängnis.
Allerdings ist der Täter noch nicht schuldfähig, von daher wird zwar ermittelt, aber ihm passiert nichts. Die Schusswaffe dürfte eingezogen werden (Strafrecht und Polizeirecht bieten entsprechende Handhaben).
Sollten aber Schäden oder Verletzungen in Zusammenhang mit der Tat entstanden sein, haftet der 13jährige alleine für den Schaden - er muss zahlen.
Der Überlasser der Waffe könnte auch Probleme bekommen.
War es mehr als ein Spielzeug? Ist der Schusswaffentyp erlaubt ( F im Fünfeck)? U.U. ist das Überlassen auch verboten.
Die Crux ist, dass eine Schusswaffe mit einer Geschossenergie über der eines Spielzeuges, sofort voll im Waffenrecht ist. Für das Führen (außerhalb des befriedeten Besitztums) benötigt man zwingend einen Waffenschein. Auch außerhalb Schießen ist verboten.
Wenn ein F drauf ist, ist es kein Spielzeug mehr, aber frei verkäuflich. Das Überlassen ist dann grundsätzlich erlaubt, soweit es sich um volljährige Personen handelt. An einen 13jährigen sollte man es nicht rausgeben.
Das Führen sowie Schießen außerhalb des befriedeten Besitztums ist verboten und wird bei Strafmündigen hart bestraft.
Das ist Jugendrecht. Eine Freiheitsstrafe wird für den Überlasser kaum angeordnet. Ich denke eher an einen leichten Fingerzeig, eine Verwarnung oder ein paar Sozialstunden. Letztlich ist doch kein Schaden entstanden. Der Besitzer des Gewehres hat nichts zu erwarten. Noch nicht mal das Jugendamt. Es sind "Dummejungenstreiche" die mit dem Gesetz kollidierten. Es bestand dennoch eine Gefahr, wenn Kinder mit Schusswaffen "rummachten", so dass die Polizei eingreifen musste.
Was kommt den auf seine Eltern zu ?
lg