Polizei findet Luftgewehr?

9 Antworten

Vorausgesetzt du bist mind. 18 und das Gewehr in D ab 18 zugelassen konntest du es legal besitzen.

Du hast es lediglich nicht ordnungsgemäß aufbewahrt und das ist eine OWI, keine Straftat.

Ordnungsgemäß wäre jedes verschlossene Behältnis gewesen, z.B. ein abgeschlossener Kleiderschrank.

Da keine Zweifel an deiner Schuld bestehen gestehe und hoffe auf ein niedriges Bußgeld.

Machst du Spaß?

Das Schreiben ist datiert auf den 24.11.2021, das Tatgeschehen vom 02.02.2020.
Ordnungswidrigkeiten verjähren nach drei Monaten, wenn nicht Anklage erhoben wurde.

Möchtest du etwas zu deiner Verteidigung vorbringen? :D

Edit:
Ich habe mich geirrt. Die drei Monate gelten nur im StVG.
Nach § 31 AWaffV verjährt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld zwischen 2.500 € und 15.000 € nach 2 Jahren.
Die Verjährung der Verfolgung von Ordnungswidirgkeiten unterscheidet sich von der Vollstreckungsverjährung.

Unbekannt123278 
Fragesteller
 10.12.2021, 00:18

Hallo, also ich habe das Schreiben seid 2 Wochen bekommen, aber das alles ist letztes Jahr im Februar passiert. Ich weiß leider Nicht was Du meinst mit Verjähren.

Bin auch überrascht dass die mir erst jetzt Brief schicken

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EinTeilnehmer  10.12.2021, 00:30
@Unbekannt123278

Ahh.. 'Ich habe mich geirrt. Verzeihung!
Es ist so, dass deine Ordnungswidrigkeit eine Geldbuß bis zu 10.000 € bedeuten kann. Dort beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre (bei OWi zwischen 2.500 - 15.000 €). Also sorry. Die schreiben spät, aber immer noch innerhalb der Frist.

Es wäre gut, wenn du mittlerweile einen abschließbaren Schrank nachweisen kannst, oder das Luftgewehr veräußert hast. Dass solltest du in der Anhörung mitteilen. Viel Glück!

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Seit 6.7.2017 sind solche Waffen in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren!

Das hast du schon mal falsch gemacht, gegen das hast du schon mal verstossen.

Strafe werden schon einige Hundert werden, Waffe wird wahrscheinlich eingezogen und vernichtet, hat auch mit deiner kriminellen Vorgeschichte zu tun.

Was du hier von "war im Kleiderschrank" schreibst ist hicht das, was in dem Schreiben steht - das solltest du auf die Reihe kriegen und nicht da schon lügen.

10000 werden es nicht werden, steht ja auch da "bis zu" 10000€..

Lass dich von einem Rechtsanwalt (für Waffenrecht) beraten. Das wird wohl das beste sein.

Das Bild würde ich evtl. runternehmen. Ich würde vermeiden das Aktenzeichen öffentlich zu posten. Dadurch könnte man Rückschlüsse auf die Beteiligten ziehen.

10.000 sie die MAXIMALstrafe.

Unter diesen Umständen wird es wahrscheinlich auf ein wesentlich geringeres Bußgeld hinauslaufen.