Mit Freundin zusammenziehen?

upbrunce  23.11.2021, 09:53

Wohin zusammenziehen? Nach England oder Österreich? Das spielt ggf. eine Rolle.

lailailailai 
Fragesteller
 23.11.2021, 09:55

Österreich

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da England nun nicht mehr in der EU ist, ist das ganze etwas komplizierter geworden.

Kurz gesagt muss sie einen befristeten Aufenthalt beantragen, später kann sie einen Daueraufenthalt beantragen.

Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich (oesterreich.gv.at)

Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich  länger als sechs Monate o.... benötigen einen  Aufenthaltstitel.
Aufenthaltstitel werden immer  für einen bestimmten Zweck (z.B. "ausgenommen Erwerbstätigkeit") erteilt. Die/der Fremde kann den Aufenthaltszweck während des Aufenthalts in Österreich nur ändern, wenn die Voraussetzungen für den beantragten Aufenthaltstitel erfüllt werden und ein   gegebenenfalls erforderlicher  Quotenplatz vorhanden ist.
Befristete Aufenthaltstitel werden grundsätzlich für die Dauer  von zwölf Monaten ausgestellt. Es gibt aber folgende Ausnahmen:.................
Der Aufenthaltstitel  " Daueraufenthalt – EU  " wird mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Die Befristung der Gültigkeit der  Karte ändert jedoch nichts an dem unbefristeten  Aufenthaltsrecht.
Die  Gültigkeitsdauer eines Aufenthaltstitels beginnt mit dem Ausstellungsdatum, jene eines verlängerten Aufenthaltstitels mit dem auf den letzten Tag des letzten Aufenthaltstitels folgenden Tag, wenn seither nicht mehr als sechs Monate vergangen sind. Wenn der Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt wird, hält sich die Antragstellerin/der Antragsteller bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag weiterhin rechtmäßig in Österreich auf.

Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU"

Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU" kann an Drittstaatsangehörige erteilt werden, sofern sie  in den letzten fünf Jahren ununterbrochen tatsächlich in Österreich niedergelassen waren und das  Modul 2 der  Integrationsvereinbarung erfüllt haben. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt zur  unbefristeten Niederlassung mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang.

Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln

Gesicherter Lebensunterhalt
Die Behörde darf einen  Aufenthaltstitel nur erteilen, wenn die/der Fremde während des Aufenthalts über  regelmäßige Einkünfte verfügt, sodass  keine finanzielle Belastung von Gebietskörperschaften (
) entsteht. Die Einkünfte sind ausreichend, wenn sie zumindest in der Höhe des jeweils maßgeblichen Ausgleichszulagenrichtsatzes zur Verfügung stehen.
Die Ausgleichszulagenrichtsätze ab 1. Jänner 2021:
Für Alleinstehende: 1000,48 Euro
Für Ehepaare: 1.578,36 Euro
Für jedes Kind: zusätzlich 154,37 Euro
Grundsätzlich müssen diese Beträge nach Abzug der monatlichen regelmäßigen Kosten (wie Miete, Kreditraten etc.), soweit diese in Summe 304,45 Euro (sogenannter "Wert der freien Station" gemäß §  292 Abs. 3 ASVG für das Jahr 2021) überschreiten, zur Verfügung stehen.
Krankenversicherung
Während des Aufenthalts in Österreich muss die/der Fremde über eine Krankenversicherung verfügen, die "alle Risiken" abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist.
Unterkunft
Die/der Fremde muss Anspruch auf eine Unterkunft haben (z.B. aufgrund eines Mietvertrages), die für eine vergleichbar große Familie ortsüblich ist.
Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
Der Aufenthalt darf nicht die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden oder im Zusammenhang mit terroristischen oder extremistischen Aktivitäten stehen oder die Beziehungen Österreichs zu anderen Staaten wesentlich beeinträchtigen.

Im Prinzip wandert sie ja ein. In der Eu kann man doch wohnen wo man will, da braucht ...

Ach ja Brexit und co.

Ich glaub das weiss niemand so richtig. Aber gültiger Pass sollte reichen. Am besten erkundigst du dich bei den Österreichischen Behörden, was die Bedingungen für eine Niederlassung sind. Ich glaube die ersten 3 Monate sind unkritisch (Tourist) , danach sollte sie möglichst einen Job aufweisen und damit eine Arbeitsbewilligung bekommen. So ähnlich ists in der Schweiz.