Mit BF17 Roller fahren bis Ich 18 bin?
Hey leute, sagen wir mal Ich fange meinen Führerschein mit 16,5 an und bekomme ihn mit 17 fertig, darf ich dann aber auch Roller also Führerscheinklasse AM fahren, wenn ich 17 bin und schon den vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung habe? Wenn ja dann würde ich mir mit 17 ein Roller holen. 50ccm natürlich.
Viele Grüße
06.04.2025 01:06 Uhr
3 Antworten
Hi ja. Das darfst Du. Allerdings solltest Du damit im Inland bleiben. Der BF- 17- Zettel wird im Ausland nicht als Führerschein anerkannt.
Das stimmt, die BF 17 Bescheinigung wird in Aut anerkannt, wenn man dort mit dem Auto und einer Begleitperson angehalten wird.
Es stimmt auch, dass man mit 18, wenn man ohne Begleitperson fährt einen Führerschein braucht.
Wie ist es denn wenn man mit AM und dem Zettel dort fährt?
https://www.wbs.legal/verkehrsrecht/fuehrerschein-mit-17/
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/
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hier steht ja.
Meiner Erinnerung nach ist das auch möglich, sicher bin ich mir nicht?
(Sowas kann man selbst ganz schnell ergooglen, ADAC ist jetzt keine schlechte Quelle :) )
Ein Führerschein ist kein Auto, hab eine Verschiebung angetriggert.
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/
notting
Nicht ganz richtig: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/ -> Österreich erkennt bei U18 den Zettel an, ab dem 18. Geburtstag aber nicht mehr.
notting