Mit 17 während Schulzeit wegfliegen?
Mit 18 jähriger Begleitperson.
Es sollte doch kein Problem darstellen oder?
Notfalls könnte ja ein Elternteil was unterschreiben.
10 Stimmen
3 Antworten
Mit 18 jähriger Begleitperson.
Mit wem du unterwegs bist, ist deiner Schule vollkommen wurscht.
Es sollte doch kein Problem darstellen oder?
Doch, natürlich. Es ist ein klarer Verstoß gegen die Schulpflicht.
Und ja, du bist schulpflichtig, wenn du an einer Schule angemeldet bist.
Notfalls könnte ja ein Elternteil was unterschreiben.
Was denn?
Dass du in den Urlaub gehst? Das macht die Sache nur noch schlimmer, dann ists nämlich ein klarer Vorsatz und du kannst nicht mehr mit "Upsi" auf unwissend machen.
Dass du krank bist? Das wäre ein glatter Betrug. Wer das als sinnvolle Maßnahme angeht, sollte sich vielleicht nochmal ganz grundsätzliche Gedanken über seine Lebensphilosophie machen.
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Du hast vier Optionen:
- Den Urlaub so verlegen, dass du ganz normal am Unterricht teilnehmen kannst
- Für den Urlaub die Schule schwänzen und die daraus folgenden Konsequenzen tragen
- Dich rechtzeitig von der Schule abmelden, dass du zum Zeitpunkt des Urlaub kein Schüler mehr bist
- Dich von der Schulleitung vom Unterricht befreien lassen, weil der Urlaub bildungsmäßig wertvoll ist (wertvoller als der verpasste Unterricht) und aus diesen und jenen Gründen nicht während der Ferien stattfinden kann.
Es sollte doch kein Problem darstellen oder?
Selbstverständlich, es besteht Schulpflicht.
Notfalls könnte ja ein Elternteil was unterschreiben.
Das reicht nicht:
Du brauchst eine Genehmigung der Schule, sonst wird ein ziemlich saftiges Bußgeld fällig.
Und ja, auch an Flughäfen wurde schon sehr zum Erstaunen der Eltern kontrolliert.
Schulpflicht geht vor Urlaub. Du bekommst dafür keine Befreiung und am Flughafen warten die Bundespolizei darauf dich am Einchecken zu hindern