Mit 16 so gut wie Ausgezogen, aber keine Finanzielle Unterstützung von Eltern. Dürfen die das?
Hi, bin 17 und mit 16 so gut wie Ausgezogen, seit 8 Monaten, auf Grund meines FSJ. Habe ein Zimmer im Wohnheim bekommen und muss nichts Zahlen.
Ich bin auch kaum noch bei meinen Eltern vielleicht 1 bis 2mal im Monat am WE. Bekomme aber allerdings von denen keine Finanzielle Unterstützung, bzw. denn größten Teil des Kindergeldes. Ich mein, wenn die 50€ behalten, für die WE die ich da bin, sag ich ja nichts aber nicht das ganze.
Habe mit denen auch schon 3 Diskussionen durch, was zu nichts brachte. Einen Antrag auf Kindergeld zu stellen, bringe ich dennoch nicht übers Herz, da es bei denen finanziell nicht gerade gut aussieht.
Sie sagen auch immer das die damit meine Berufsunfähigkeitsrente zahlen und was weiß ich noch (kein Plan was ich so unterschrieben hab im Beisein meiner Eltern). Ich muss denen ja von meinen 350€ die man bekommt im FSJ, ja 49€ denen abdrücken, wegen mein 49€ Ticket.
Ich hab auch echt keine Nerven mehr, mich mit denen weiter darüber zu streiten, da ich genug anderes zu tun hab.
Dürfen die dennoch das Kindergeld behalten bzw. die Berufsunfähigkeitsrente,... mit dem Kindergeld zahlen?
1 Antwort
"So gut wie" ausgezogen? Bedeutet, du bist dort wo das FSJ machst auch gemeldet?
Soweit Sie ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, haben Sie zwar Anspruch auf elterlichen Unterhalt, müssen sich das Ausbildungsgeld aber auf den Unterhaltsanspruch anrechnen lassen. Ihr Unterhaltsanspruch im freiwilligen sozialen Jahr besteht unabhängig davon, ob das soziale Jahr Voraussetzung für Ihre spätere Ausbildung oder das angestrebte Studium ist.
Wenn du dort gemeldet bist wo du das FSJ machst, dann hast du (in der Theorie) Anspruch auf 930 EUR inkl. Kindergeld. Wobei das kostenlose Wohnen natürlich zu berücksichtigen ist.
Bekommst du auch Essen und Trinken kostenfrei? Auch das wäre zu berücksichtigen.
Aber deine Eltern müssten natürlich leistungsfähig sein!
Bis du dort allerdings nicht gemeldet, dann bist du auch nicht ausgezogen.
Das Kindergeld kannst du erst auf dich abzweigen lassen wenn du volljährig bist, nicht mehr Zuhause wohnst und deine Eltern nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen.
Und wie gesagt: es kommt nun darauf an, ob du offiziell noch Zuhause bei den Eltern gemeldet bst oder nicht.