Mit 16 so gut wie Ausgezogen, aber keine Finanzielle Unterstützung von Eltern. Dürfen die das?

1 Antwort

"So gut wie" ausgezogen? Bedeutet, du bist dort wo das FSJ machst auch gemeldet?

Soweit Sie ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, haben Sie zwar Anspruch auf elterlichen Unterhalt, müssen sich das Ausbildungsgeld aber auf den Unterhaltsanspruch anrechnen lassen. Ihr Unterhaltsanspruch im freiwilligen sozialen Jahr besteht unabhängig davon, ob das soziale Jahr Voraussetzung für Ihre spätere Ausbildung oder das angestrebte Studium ist.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/welche-unterhaltsansprueche-habe-ich-waehrend-ausbildung-und-studium_180809.html

Wenn du dort gemeldet bist wo du das FSJ machst, dann hast du (in der Theorie) Anspruch auf 930 EUR inkl. Kindergeld. Wobei das kostenlose Wohnen natürlich zu berücksichtigen ist.

Bekommst du auch Essen und Trinken kostenfrei? Auch das wäre zu berücksichtigen.

Aber deine Eltern müssten natürlich leistungsfähig sein!

Bis du dort allerdings nicht gemeldet, dann bist du auch nicht ausgezogen.

Das Kindergeld kannst du erst auf dich abzweigen lassen wenn du volljährig bist, nicht mehr Zuhause wohnst und deine Eltern nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen.

Und wie gesagt: es kommt nun darauf an, ob du offiziell noch Zuhause bei den Eltern gemeldet bst oder nicht.