Minusstunden in der Ausbildung durch Berufsschule?
Hallo, ich bin mir unschlüssig und weiß nicht weiter. Ich bin Azubi im 1. Lehrjahr (18 Jahre) und habe zweimal die Woche Schule. 1x 8-15 Uhr und 1x 8-13:10. Laut BBiG zählt NUR einer der beiden Tage als voller Arbeitstag und am anderen Tag darf mein Arbeitgeber mich in den Betrieb holen. Jedoch werde ich nicht in den Betrieb geholt, sondern stattdessen soll ich diese Minusstunden (-2H 50Min pro Woche) an einem Samstag abarbeiten, aber ich habe mich mehrfach inbformiert, leider findet man im Internet genau über dieses Thema: Nach der Schule Arbeiten oder Minusstunden recht wenig und Chat GPT kann ich auch nicht wirklich vertrauen, aber die meistens Quellen sagen was von ,,Minusstunden sind nicht zulässig'' und Chat GPT hat mir mehrfach auch gesagt, das wenn der Betrieb mich NICHT nach der Schule in den Betrieb holt, ich dadurch keinen Nachteil kriegen darf und mir nicht stattdessen die verlorene Zeit von 2H 50Min als Minus gebucht werden darf.
Wenn sich da jemand auskennt und mir helfen könnte, wäre sehr dankbar
Mit freundlichen grüßen
2 Antworten
Moin,
Gewerkschaft oder Betriebsrat wären noch eine Anlaufstelle.
Ansonsten in den Ausbildungsvertrag schauen, da muss eine Anzahl Arbeitstage pro Woche stehen. Wenn es 5 sind, darf er dich nicht holen. Wenn du 18 bist (Wie du geschrieben hast.) sagt das Internet, das Samstag auch ein ganz normaler Tag sein kann. (In den Ausbildungsvertrag schauen!) Als Minderjähriger wären Samstage in der Regel tabu ... (Außer "Samstagsberufe")
Ich habe mal verschiedenes gegoogelt. Ich leite es hieraus ab.
Grüße
Zudem arbeite ich 3 Tage und 2 tage Berufsschule, der Samstag ist nur als Ausgleich von den Minusstunden, mehr nicht. (für mich zumindest)
Moin,
im Ausbildungsvertrag müsste auch eine Wochenarbeitszeit stehen. Wenn es nicht über die Tage zu klären ist musst du als nächstes die Wochenarbeitszeit betrachten. Ich habe gelesen, das 5 Schulstunden als voller Tag gelten. Also ist die Frage, ob du an dem einen Tag wirklich weniger als 5 Schulstunden zur Berufsschule gehst? An den anderen 3 Tagen müsstest du dann jeweils 1/5 der Wochenarbeitszeit abarbeiten. Somit würdest du ja dann auf 5/5 kommen ...
Grüße
Ja genau, ich habe zwei Tage, einen von 08:00 - 15:00 Uhr (der lange) und einen von 08:00 - 13:10 Uhr (der kurze). Laut BBiG zählt auch nur ein Tag als ganzer, also der bis 15 Uhr, bei dem anderen kann er mich einplanen bis zur regulären Arbeitszeit, jedoch laut anderen Quellen NICHT nacharbeiten lassen, wenn er micht nicht eingeplant hatte. Ich arbeite 40Std. Woche. Habe mein Aubsilder auch eine Email geschickt, er meinte das befinde sich in Klärung.
Grüße
Moin,
ich habe auch noch ein bisschen gegoogelt, aber eher noch Antworten gegen deine Position gefunden. Schreibe doch mal die für deinen Betrieb zuständige Gewerkschaft an. Vielleicht bekommst du einen Antwort.
Ansonsten kann ich dir leider nichts mehr empfehlen.
Grüße
Leider besitzen wir so etwas nicht xD Aber trotzdem danke. Könntest du mir eventuell einen Link schicken, wo du was gefunden hättest, was dagegen spricht?
Grüße
Moin,
nenne doch mal die Branche und den Beruf in dem du lernst!
Ansonsten Google/Industriekaufmann/IHK ...
Grüße
Moin,
arbeite als Fachkraft für Lagerlogistik in der Nutzfahrzeug- und LKW-Werkstatt Branche.
Die Minusstunden wären in dem Fall nicht zulässig - entweder der Betrieb holt dich an dem Tag noch in den Betrieb oder gar nicht.
Hallo, danke erstmal für die Antwort. In meinem Ausbildungsvertrag steht als sonstige Vereinbarung, das jeder 2te Samstag gearbeitet wird. Jedoch wird bei den Gesellen dieser Samstag als überstunden vermerkt, wodurch sie die Woche darauf jeden Tag früher gehen dürfen, bis sie wieder bei +- 0 sind. Ich hingegen komme nicht jeden 2ten Samstag, mal 2x hintereinander oder wie es denen passt und bin NUR fürs abarbeiten der Minusstunden da.
Mfg