Minusstunden an Weihnachten?
Hallo,
Ich bin Azubi in einem Einzelhandels unternehmen. Unser geschäft hat am 24.12 & 31.12. von 8:00-13:00 Uhr geöffnet. Ich ging eigentlich davon aus, das mir der Tag trotzdem mit 7,5h angerechnet wird. Als ich allerdings gerade auf meinen Zeitnachweis geschaut habe, habe ich gesehen, dass mir die fehlenden 3,5h als minusstunden eingetragen wurden.
Ist das rechtens? Vorallem da ich als Azubi ja eigentlich keine Minusstunden machen darf.
3 Antworten
Vorallem da ich als Azubi ja eigentlich keine Minusstunden machen darf.
https://www.azubi.de/beruf/tipps/arbeitszeit-ausbildung
Du hast die Minusstunden nicht selbst verschuldet, da Dein AG Dich nicht die nötigen Stunden beschäftigt hat. Damit ist der AG nach § 615 BGB in Annahmeverzug.
Beim Annahmeverzug können keine Minusstunden entstehen und man muss auch nicht "nacharbeiten".
Frag Deinen AG mal, auf welcher rechtlichen Grundlage Dir Minusstunden eingetragen wurden. Er wird Dir keine nennen können, er muss die "Minusstunden" löschen.
Du bist eben kein "normaler" Arbeitnehmer, sondern ein Azubi.
Werden diesem "Minusstunden" angeordnet, so stellt dies eine bezahlte Freistellung dar.
Es gibt also keine anrechenbaren Minusstunden.
Früher arbeiteten wir einen ganzen Tag raus und nahmen einen Tag Urlaub, macht zwei Tage. Mache doch jetzt ein paar Überstunden und schon ist das Minus Geschichte.
"Minusstunden sind in der Ausbildung nicht rechtens. Laut Berufsbildungsgesetz sind Auszubildende im Unternehmen beschäftigt, um einen Beruf zu lernen. Wirst du also nach Hause geschickt, weil es nicht viel zu tun gibt, dann zählt das als bezahlte Freistellung – und damit gibt es keine Minusstunden.
Das Gesetz ist als Deiner Meinung nach falsch.
Falsch.