Mietvertrag unterschrieben, nachträglich Mieterhöhung?
Hallo, ich habe einen Mietvertrag für eine Neubauwohnung unterschrieben. Die Wohnung befindet sich noch im Bau und nun sagt der Vermieter, dass er eine Spülmaschine stellen kann in der Küche die noch eingebaut wird oder es besteht die Möglichkeit keine Spülmaschine zu nehmen aber dann dürfen wir seiner Aussage nach keine eigene reinstellen? Ich habe do CH das Recht eine Spülmaschine in die Wohnung zu stellen, wenn der Anschluss vorhanden ist? Und nachdem wir den Mietvertrag unterschrieben haben 1 Monate später mit sowas anzukommen ist doch nicht ok?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Die Verwendung von Wasch- und Spülmaschinen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung
also einfach labern lassen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Wohnung, Miete, Mieter
Du kannst deine eigene Spülmachine aufstellen. Wo steht hier etwas von Mieterhöhung?